KapitalMagazin – Achtung laut Stiftung Warentest Finanzen

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Wer Anlagen, insbesondere Festgelder, bei dem Portal kapitalmagazin.de erwägt, sollte wissen, dass Stiftung Warentest Finanzen vor diesem Anbieter warnt.


Auf der Webseite wird damit geworben, dass man aktuelle Informationen, u.a. zu ETFs, Aktien und Festgeldern, fundiertes Wissen und individuelle Tipps bieten würde.


Weiterhin wird dargestellt, dass Kapitalmagazin ein speziell entwickeltes Festgeldangebot offeriere, bei dem man Kapital sicher und rentabel anlegen könne.


Zu Festgeldanlagen werden auf der Homepage aktuell je nach Höhe des Anlagebetrages und einer Laufzeit ab sechs bis zwölf Monate Zinsen von 3,28% p.a. bis 4,45% p.a. angeboten.


Auch wenn dies verlockend klingt, sollten Anleger nach unserer Meinung aber nicht nur wegen einer Warnung von Stiftung Warentest Finanzen sehr vorsichtig sein.


Zu KapitalMagazin Warnhinweis von Stiftung Warentest Finanzen


Mit einem Festgeldangebot von Kapitalmagazin, das ein Leser erhalten hat, hat sich Stiftung Warentest Finanzen in seiner Ausgabe 05/2025 kritisch auseinandergesetzt und gewarnt.


Von dem Verbrauchermagazin wurde nicht nur die mangelnde Zulassung der Bafin gerügt, sondern auch, dass man Anfragen an die Kontaktadresse und auch an die angegebene britische Betreibergesellschaft geschickt habe und aber keine Antwort erhalten habe.

Stiftung Warentest Finanzen hat daher Kapitalmagazin auch auf seine Warnliste Geldanlage gesetzt.


Kapitalmagazin ohne Lizenz der BaFin


Sofern bei Festgeldanlagen Kapital mit dem unbedingten Versprechen einer Rückzahlung angenommen wird, bedeutet dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, für das auch eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig ist.


Auf der Homepage wird auch offeriert, dass man gemeinsam eine individuelle Anlagestrategie entwickelt, die den Bedürfnissen von einem entspricht und sich in seine Lebensplanung integriert. Dies kann eine Anlageberatung als erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) darstellen.


Die Kapitalmagazin hat aber keinerlei Erlaubnis der BaFin.


Möglicherweise wird die BaFin daher auch bald einen entsprechenden Warnhinweis veröffentlichen.


Sonstige Anzeichen für fehlende Seriosität von KapitalMagazin


Die dargestellten Zinssätze für die angebotenen Festgelder entsprechen nach unserer Ansicht nicht den aktuell am Markt gebotenen Zinsen, sondern liegen um einiges höher. Auch dies sollte zur Vorsicht mahnen.


Die Domain der Webseite wurde auch erst im März 2025 aktualisiert und über die Verwendung eines Anonymisierungsdienstes wird die Identität der Betreiber verborgen.


Auf dem Server werden zahlreiche andere Webseiten gehostet.


Das Impressum auf der Homepage entspricht unseres Erachtens auch nicht den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland.


Möglichkeiten für Anleger von KapitalMagazin


Wenn das Angebot eines Festgeldes den Tatbestand eines Bank- bzw. Einlagengeschäftes erfüllt, das ohne Lizenz der BaFin betreiben wird, oder auch Finanz- und Wertpapierdienstleistungen, wie eine Anlageberatung ohne Erlaubnis der BaFin ausgeführt werden, kann sich für einen Investor ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG oder i. V. m. § 15 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) begründen lassen, der auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals gerichtet ist.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, betreut viele Fälle, in denen Anleger für ein Tagesgeld oder für eine Festgeldanlage die Anlagesumme auf ein Konto eines Kreditinstitutes in der falschen Ansicht überwiesen haben, dass bei dieser Bank auf ihren Namen ein Tagesgeld oder Festgeld geführt wird, was tatsächlich nicht der Fall war.


Sprechen Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für Ihre Fragen an, damit im Rahmen einer detaillierten Beratung geklärt werden kann, welche rechtlichen Ansprüche und Schritte, bei denen die Anwälte unterstützen, möglich sind.


Lassen Sie sich nicht von höheren Renditeversprechen blenden.


Bei Schwierigkeiten sollten Sie nicht zögern und Sie können uns gerne für Ihre Fragen ansprechen.


Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Bereich Anlagebetrug.


Stand: 21.04.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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