Amazon: Angebote ausländischer Verkäufer wegen Verstoß gegen das Elektrogesetz einfach sperren lassen

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Wenn Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland angeboten werden, gilt das Elektrogesetz:

Gem. § 6 Abs. 1 Elektrogesetz muss ein Hersteller, bevor er Elektro- oder Elektronikgeräte in den Verkehr bringt, sich bei der Stiftung EAR mit Geräteart und Marke registrieren lassen. Gem. § 6 Abs. 2 Elektrogesetz dürfen Hersteller Elektro- und Elektronikgeräte ohne Registrierung nicht verkaufen und anbieten in Deutschland. Dies gilt auch für eine fehlerhafte Registrierung.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Begriff des Herstellers (§ 3 Nr. 9 Elektrogesetz). Der Begriff des „Herstellers“ hat wenig mit dem Produzieren eines Elektrogerätes zu tun. Hersteller ist u. a. auch derjenige, der erstmals aus einem anderen EU-Land oder einem Drittland (z. B. China) stammende Elektrogeräte in Deutschland anbietet.

Mit anderen Worten: Jeder Verkäufer mit Sitz im Ausland von Elektrogeräten ist im Rechtssinne Hersteller. In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Verkäufer mit Sitz im Ausland, der Elektrogeräte in Deutschland anbietet und verkauft, bei der zuständigen Stiftung EAR registriert sein muss. Ohne eine ordnungsgemäße Registrierung ist der Verkauf von Elektrogeräten diesen Verkäufern in Deutschland schlichtweg verboten.

Viele ausländische Verkäufer bei Amazon sind nicht registriert

Aktuell sind viele ausländische Verkäufer bei Amazon, insbesondere aus China, nicht bei der Stiftung EAR registriert. Dies wird sich erst Anfang 2023 ändern. Ab dem 01.01.2023 herrscht bei Plattformen wie Amazon oder eBay eine Prüfungspflicht, ob der Hersteller (= ausländischer Verkäufer) bei der Stiftung EAR registriert ist (EPR) . Nicht ordnungsgemäß registrierte Hersteller bzw. Produkte dürfen dann nicht mehr verkauft werden, anderenfalls droht dem Plattformbetreiber ein hohes Bußgeld. 

Aktuell gibt es jedoch viele Angebot von ausländischen Verkäufern, die, häufig über FBA, nicht registrierte Elektrogeräte über amazon.de vertreiben.


Verkauf von Elektrogeräten ohne Herstellerregistrierung als Wettbewerbsnachteil 


Eine Registrierung bei der Stiftung EAR sowie eine ordnungsgemäße Kennzeichnung nach Elektrogesetz von Elektrogeräten kostet Geld. Dies schlägt sich letztlich auch in der Kalkulation des Verkaufspreises nieder. Chinesische Verkäufer, die häufig über FBA verkaufen, ersparen sich erhebliche Kosten und können ihre Produkte sehr viel preiswerter anbieten. Dies ist nicht nur rechtlich, sondern auch rein tatsächlich eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung.

Der Verstoß gegen das Elektrogesetz ist auch wettbewerbswidrig. Es liegt jedoch auf der Hand, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegenüber ausländischen Verkäufern, insbesondere aus Asien, keinen Sinn macht.

Einfache Alternative: Konkrete Angebote nicht registrierter Elektrogeräte bei Amazon melden

Ich melde regelmäßig für Mandanten nicht rechtskonforme Produkte bei Amazon. Dazu gehören auch Angebote von Elektrogeräten, bei denen eine Herstellerregistrierung nicht feststellbar ist.

Eine entsprechende Dokumentation vorausgesetzt sperrt Amazon die Angebote in der Regel kurzfristig. Wenn unsere Kanzlei entsprechende Angebote bei Amazon meldet, erfolgt dies anonym, d. h. Sie als Amazon-Verkäufer werden in einer entsprechenden Meldung durch unsere Kanzlei nicht benannt. Dies ist insofern wichtig, als dass viele Verkäufer fürchten, bei Amazon benachteiligt zu werden, wenn diese gegen andere Händler vorgehen.

Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot für eine Meldung bei Amazon an 


Gern melde ich auch für ASINs von Elektrogeräten ohne Herstellerregistrierung bzw. Bestellung eines Bevollmächtigten.

So können Sie einfach prüfen, ob insbesondere der ausländische Verkäufer bei der Stiftung EAR registriert ist:

Zuständig für die Registrierung nach Elektrogesetz ist die Stiftung Elektro-Altgeräteregister (EAR). Die Stiftung EAR hat eine Datenbank mit dem „Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG“. Diese Datenbank kann hier abgefragt werden.

Hersteller im Rechtssinne ist bei ausländischen Verkäufen in der Regel die Firma des ausländischen Verkäufers, die bei Amazon einfach im dort hinterlegten Impressum recherchiert werden kann.

In der Regel werden Produkte bei Amazon mit einer Marke angeboten, sei es, dass in der ASIN konkret auf die Marke hingewiesen wird oder diese in der Artikelüberschrift steht. In dem Verzeichnis der Stiftung EAR kann auch nach der Marke recherchiert werden.

Nach unserem Eindruck sperrt Amazon nicht grundsätzlich Verkäuferaccounts, unter denen nicht registrierte Elektrogeräte angeboten werden.

Notwendig ist daher eine Liste von ASINs mit dem Angebot nicht registrierter Elektrogeräte, um die es Ihnen geht.

Bei Fragen rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Internethändler.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Möchten Sie Angebote bei Amazon von Elektrogeräten ohne Herstellerregistrierung vorliegt sperren lassen?

Wenn auch Sie Angebote bei amazon.de von Elektrogeräten, bei denen keine Herstellerregistrierung vorliegt, sperren lassen möchten, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Foto(s): Screenshot www.stiftung-ear.de

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