FAQ: Amazon Angebote von Konkurrenten entfernen und löschen lassen?

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Nahezu täglich werden wir von Unternehmen kontaktiert, die auf der Handelsplattform www.amazon.de Waren anbieten und Probleme mit Wettbewerbern und Konkurrenten haben, welche ihnen das Geschäft mit unlauteren Methoden streitig machen.

Nachfolgend haben wir daher einmal die zwei typischen Fälle aufgelistet und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, gegen Wettbewerber und Konkurrenten auf der Handelsplattform Amazon vorzugehen.

Fall 1: Deutscher / europäischer Wettbewerber hängt sich an das eigene Angebot an, ohne tatsächlich die Ware anzubieten

Häufig melden sich Mandanten, die feststellen, dass ein Produkt nicht mehr die erforderlichen Verkaufszahlen erzielt, weil ein weiterer Anbieter sich angehängt hat. Stellt sich heraus, dass der angehängte Anbieter nicht das im Angebot beschriebene Produkt versendet, sondern beispielsweise ein nur technisch identisches Produkt, so handelt es sich im Regelfall um ein wettbewerbswidriges Verhalten. Wer sich an ein Amazon-Angebot anhängt, muss exakt das dort beschriebene Produkt liefern. Besonders riskant ist dieses Vorgehen für den angehängten Anbieter, wenn das ursprüngliche Produkt ein Produkt ist, welches mit einer Marke gekennzeichnet ist.

In den vorgenannten Fällen kann der Original-Anbieter im Rahmen einer Abmahnung gegen den angehängten Händler vorgehen. Die Kosten muss der rechtswidrig anbietende Händler übernehmen.

Fall 2: Ausländischer (häufig chinesischer) Wettbewerber hängt sich an das eigene Angebot an, ohne tatsächlich die Ware anzubieten

Handelt es sich um einen ausländischen Anbieter, so lohnt sich eine Abmahnung häufig nicht, da man regelmäßig auf den eigenen Kosten sitzen bleiben wird. Erstaunlicherweise löscht auch Amazon diese Anbieter nur selten, wenn sich die Mandanten direkt an Amazon wenden. Ferner stellt Amazon in vielen Fällen unnötig hohe Hürden auf (Nachweis eines Testkaufs; Ablehnung der Löschung, weil es sich um ein generisches Produkt handeln würde).

Anbieter, die sich Hilfe suchend an Amazon wenden, erhalten beispielsweise E-Mails mit kuriosen Mitteilungen, wie z. B. dass das Feld „von“ für die Eingabe des Herstellers bzw. der Marke des Produkts vorgesehen sei und der Kunde zu bestätigen habe, dass er Hersteller der gegenständlichen Produkte sei. Sollte dies nicht der Fall sein – so Amazon – handele es sich hier um ein „generisches Produkt“ und Hinweise auf eine Marke oder einen Namen (Firma) seien zu entfernen.

Wir haben in diesen Fällen Amazon gleichwohl immer zu einer Löschung der rechtswidrig angehängten Anbieter bewegen können. Unsere Mandanten haben hier keine Nachteile in Bezug auf Amazon zu befürchten, da wir Ihre Identität nicht immer gegenüber Amazon offenlegen müssen. Hintergrund ist, dass Amazon nach Kenntnis von Marken- und Wettbewerbsverstößen neben dem eigentlichen Täter haftet, wenn trotz Kenntnis nicht reagiert wird.

Haben Sie fragen zu den Möglichkeiten eines Vorgehens gegen Wettbewerber und Konkurrenz auf Amazon? Sprechen Sie uns an!

Eine erste Einschätzung via E-Mail ist selbstverständlich kostenlos.


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