Amazon: Dash-Button, Vor- und Nachteile

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Der neue Amazon Dash-Button sorgte bereits kurz nach seiner Einführung für viel Furore. Während einige Nutzer ihn als erneute Erleichterung des Online-Shoppings ansehen, halten ihn andere für reine Geldmacherei. Jedenfalls ist der Dash-Button auch unter rechtlichen Gesichtspunkten fragwürdig. Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über mögliche rechtliche Probleme geben.

Was ist der Dash-Button überhaupt?

Der Dash-Button ist ein etwa türklingelgroßer Knopf, der von Amazon auf den Markt gebracht wurde. Mit drücken des Knopfes wird eine Wlan-Verbindung zur Amazon App aufgebaut. Durch konkrete Konfiguration des Knopfes auf ein einzelnes Produkt, kann dieses sodann alleine per Knopfdruck bestellt werden. In der Regel ist der Dash-Button daher mit dem Logo des Unternehmens, welches das Produkt herstellt oder vertreibt, versehen. So kann z. B. ein Dash-Button an der Waschmaschine befestigt werden und sobald das Waschmittel verbraucht ist, führt der simple Knopfdruck zur sofortigen Nachbestellung des Waschmittels.

Rechtliche Probleme des Dash-Buttons?

Bei der vorgeschilderten Konstellation stellt sich zunächst das Problem, ob hier der Vertragsinhalt ausreichend konkretisiert worden ist. Insofern muss ein Vertrag gewisse Grundbedingungen erkennen lassen, insbesondere Leistung und Gegenleistung. Ein (möglicherweise) wechselnder Preis für die Ware ist auf dem Dash-Button jedoch nicht erkennbar. Ferner sind keine Angaben zu Lieferungsbedingungen wie z. B. Versandkosten ersichtlich. Bei bestimmten Produkten ist zudem vorgesehen, dass ein Grundpreis, also der Preis pro kg/l etc. angegeben wird. Auch diese Vorgaben kann der Dash-Button denklogisch nicht erfüllen.

Besonders relevant dürfte auch das Fehlen einer Widerrufsbelehrung sein. Denn bei jedem sog. Fernabsatzgeschäft, das heißt ein Warenverkauf über das Internet, steht dem Verbraucher eigentlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, welches mit der Belehrung zu laufen beginnt. Insofern wird der Dash-Button der sog. Button-Lösung nicht gerecht. Diesbezüglich schreibt § 312 j Abs. 3 BGB vor, dass der Bestellbutton im elektronischen Geschäftsverkehr so beschriftet sein muss, dass der Verbraucher erkennt, dass er sich mit der Bestellung zur Zahlung verpflichtet. Dies kann z. B. durch Beschriftung des Buttons mit „kostenpflichtig bestellen“ erfolgen. Über eine derartige Beschriftung verfügt der Dash-Button in jetziger Ausführung jedoch nicht.

Noch offene Fragen

Der neue Dash-Button vereinfacht zwar den Bestellvorgang erheblich. Allerdings sind gleichwohl zahlreiche Rechtsprobleme bei dessen Benutzung aufgetreten, die es zeitnah zu bewältigen gilt. Insofern hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Amazon bereits abgemahnt. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung sollten Kunden und Anbieter, die Amazon nutzen, mit der neuen Technik zurückhaltend umgehen.

Marc E. Evers

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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