Amazon: Digitale Inhalte müssen nach Kontosperrung verfügbar bleiben

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Das Oberlandesgericht Köln hat mit Datum vom 26.02.2016, Az. 6 U 90/15, entschieden, dass Amazon seinen Kunden den Zugriff auf bereits gekaufte digitale Inhalte nach einer Kontosperrung weiter ermöglichen muss. Amazon hatte in seinen AGB eine Klausel verwendet, wonach es sich das Recht einräumte, Kunden „Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern“ für den Fall, dass Kunden „gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen“.

In den letzten Jahren kam es zu einer Vielzahl von Fällen, in denen Kunden beispielsweise wegen zu vieler Rücksendungen die Schließung ihres Kundenkontos angedroht oder diese sogar durchgeführt wurde. Diese Kunden hatten sodann keinen Zugriff mehr auf bereits erworbene Inhalte, wie zum Beispiel E-Books, Filme, Hörbücher oder Musik.

Das Gericht führte insoweit aus: „Jeder Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Betroffene Kunden können jedenfalls derzeit von Amazon verlangen, dass ihnen der Zugang zu den von Ihnen erworbenen Inhalten wieder gewährt wird. Meines Erachtens wird sich diese Sichtweise in der Rechtsprechung aber auch langfristig durchsetzen. Eine Ungleichbehandlung von digitalen und „analogen“ Waren lässt sich letztlich nicht rechtfertigen. Dass man dem Verbraucher ein bereits bezahltes digitales Gut vorenthält, benachteiligt diesen unangemessen und wird daher – zumindest durch die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen – nicht wirksam vereinbart werden können. 


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