Amazon: Konkurrenzprodukte bei Suchmaschinen erlaubt – Teil 1

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Amazon führte mehrere Verfahren rund um seine Suchmaschine. Das hiesige gegen das Unternehmen Ortlieb lief schon seit über vier Jahren und begann mit einer Niederlage seitens Amazon vor dem Landgericht München (Urt. v. 18.08.2015 – 33 O 22637/14. Dann aber in der Revision vor dem BGH (Urt. v. 15.02.2018 – I ZR 138/16) wurde Amazon recht gegeben und das OLG München, zu dem der Fall zurückverwiesen wurde, schloss sich dessen Entscheidung an.

Worum geht es?

Wenn Kunden bei Amazon den Begriff „Ortlieb“ eingeben, um nach Produkten dieses Herstellers zu suchen, werden ihnen nicht nur Produkte von Ortlieb angezeigt, sondern auch eigene Produkte von Amazon und auch solche von Drittanbietern. Daher beklagte Ortlieb eine Markenverletzung und verlangte Unterlassung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG.

Ist die Anzeige von Konkurrenzprodukten in Suchmaschinen eine Markenrechtsverletzung?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Dem stimmte der BGH den vorherigen Entscheidungen des LG und OLG München nicht zu. Amazon das Zeichen Ortlieb im geschäftlichen Verkehr zur kommerziellen Kommunikation benutzt. Der Anspruch auf Unterlassung scheitert aber daran, dass im vorliegenden Fall keine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion vorliegt. Der BGH wendet die vom EuGH angesetzte zweistufige Prüfung zum Keyword-Advertising an. Dabei muss das Gericht prüfen, ob ein durchschnittlicher Internetnutzer erkennen kann, ob der Werbetreibende und der Markeninhaber wirtschaftlich im Wettbewerb. Wenn er das zu verneinen ist, muss weiter geprüft werden, ob aus der Werbeanzeige heraus erkennbar ist, dass die Waren nicht von einem Dritten stammen.

Im vorliegenden Fall verletzt die Anzeige von Fremdprodukten die Herkunftsfunktion der Marke Ortlieb nicht.“

Lesen Sie auch den zweiten Teil des Artikels, in dem es um die Verwendung von Schlüsselwörtern bei Google und Co. geht!

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/amazon-konkurrenzprodukte-bei-suchemaschinen-erlaubt/

Bei Fragen zum Markenrecht können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen gerne!


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