amazon: Marken+Urheber Abmahnung der LEGO Juris A/S durch Kanzlei Hogan Lovells wegen Plagiat

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Die LEGO Juris A/S lässt durch die Kanzlei Hogan Lovells wegen des Verkaufs von - angeblichen - Plagiaten urheber- und markenrechtlich abmahnen.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten. 

 

Der Sachverhalt

 

Die LEGO Juris A/S aus Dänemark ist Inhaberin der meisten Marken- und Urheberrechte der LEGO Gruppe, dies betrifft insbesondere die Schutzrechte an den bekannten LEGO Minifiguren. 

Betroffen sind Onlinehändler (amazon), die Spielzeugsets diverser Hersteller zum Verkauf anbieten, welche Plagiate bzw. Nachahmungen der LEGO Figuren/Produkte darstellen sollen. So seien Figuren enthalten, welche "von Fuß bis Scheitel" alle charakteristischen Gestaltungsmerkmale der LEGO Minifigur übernehmen würden.

 

Damit sei eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG und Art. 9 UMV und eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 97 UrhG gegeben.

Gefordert wird die Unterzeichnung einer vorformulierten, strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe nicht unter 5.001,- Euro an LEGO vorsieht. 

Zudem wird Auskunft und die Zahlung von Anwaltsgebühren i.H.v. 2.289,72 Euro verlangt.

 

Unser Rat

 

Marken- und Urheberrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. 

Es gilt im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich eine Marken- bzw. Urheberrechtsverletzung vorliegt. 

Sollte der Vorwurf zutreffen und es sich tatsächlich um Plagiate handeln, so sollten Sie gleichwohl nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Hier bleibt zu prüfen, ob lediglich eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können meistens mit einer guten juristischen Argumentation noch reduziert werden. 

 

Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche ErsteinschätzungIhrer Abmahnung vor.

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 



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