Amtsangemessene Alimentation in Hamburg - Beamtenrechtliche Besoldung

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Die Freie und Hansestadt Hamburg erließ am 16.04.2021 rund 22.000 Bescheide, mit denen sie Anträge von Beamtinnen und Beamten auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation ablehnte. Damit ist den Betroffenen nun dringend zu raten, innerhalb der Monatsfrist Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einzulegen, um sich die Chance einer rückwirkenden Anpassung der Besoldung für das Jahr 2020 und ggf. für die Jahre 2011 bis 2019 zu erhalten.

Kurz vor Erlass der Bescheide informierte die FHH, finanzielle Rückstellungen in Höhe von EUR 460,6 Mio. Euro für das Risiko von Besoldungs- und Versorgungszahlungen  im  Zusammenhang  mit Klageverfahren auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation zu bilden. Die FHH geht augenscheinlich selbst von einem erheblichen Risiko aus, dass die Bescheide bzw. die aktuelle Besoldung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird und Nachzahlungen zu leisten sind.

Für viele Betroffene geht es dabei um erhebliche Beträge, weil eine nachträgliche Anpassung der Besoldung seit 2011 in Frage steht: Noch mit einem Hinweis in der Bezügemitteilung für Dezember 2011 teilte die FHH mit, dass es  keines Antrags oder Rechtsbehelfs gegen die Höhe der Besoldung bedürfe, weil man den gerichtlichen Ausspruch in einem anhängigen Verfahren aufgrund einer Vereinbarung über ein Musterverfahren allgemein anwenden würde. Daraus folgerten viele Betroffene, auch in den Folgejahren ab 2011 keine weiteren Maßnahmen ergreifen zu müssen. Dieses Vertrauen wird nun heftig erschüttert, wenn nachzulesen ist (Bürgerschafts-Drucksache 22/3821), dass die FHH ihren Hinweis lediglich auf das Jahr 2011, nicht aber auf die Folgejahre bezogen haben will. 

Die Mitteilung der FHH zog einen Aufruf der Gewerkschaften nach sich, noch im Haushaltsjahr 2020 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Diesem Aufruf folgten die rund 22.000 Personen, denen die Ablehnung nun in Form des Bescheids vom 16.04.2021 zugestellt wurde.



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