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Beamtenrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten:

  • Beamte sind im öffentlichen Dienst beschäftigt und stehen in einem Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Arbeitgeber.
  • Sie werden von ihrem Dienstherrn zu Beamten ernannt und erhalten eine Ernennungsurkunde.
  • Sie werden entsprechend ihrer Eignung und Befähigung unterschiedlichen Laufbahngruppen zugeordnet.
  • Das Beamtenverhältnis endet u. a. mit der Versetzung in den Ruhestand oder wenn der Beamte seine Entlassung beantragt.

Was ist ein Beamter?

Ein Beamter ist jemand, der in einem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Arbeitgeber (Bund, Land oder Kommune) oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft steht. Er ist Repräsentant des Staates und nimmt hoheitliche Aufgaben wahr.

Welche Rechte und Pflichten haben Beamte?

Für Beamte gelten die sogenannten „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ (Art. 33 Abs. 5 GG). Diese beinhalten die Rechte und Pflichten von Beamten.

Hier sind einige davon:

  • Beamte müssen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben politisch neutral sein und die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten (Pflicht zur Neutralität und Verfassungstreue).
  • Lebenszeitprinzip: Beamte werden lebenslang angestellt.
  • Von Beamten wird die Hingabe zu ihrem Beruf gefordert, d.h., sie müssen ihre ganze Arbeitskraft dem Dienstherrn widmen (Dienstleistungspflicht, ständige Dienstleistungsbereitschaft).
  • Alimentationsprinzip: Beamte und ihre Familien haben das Recht auf eine angemessene Besoldung und Versorgung.
  • Leistungsgrundsatz (Beamte werden entsprechend ihrer Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt).
  • Beamte dürfen nicht an Streiks teilnehmen.

 

Wie wird man ein Beamter?

Bevor jemand Beamter wird, müssen einige Anforderungen erfüllt sein:

  • Er muss Deutscher i S. von Art. 116 GG sein.
  • Er muss die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie alle Artikel des GG achten.
  • Er darf nicht verschuldet sein.
  • Er darf nicht ernsthaft krank sein.
  • Altersgrenzen müssen beachtet werden.
  • Jeder Beamte muss einen Amtseid leisten, der beinhaltet, dass er das ihm übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, die Verfassung und Gesetze beachten sowie verteidigen wird und seine Pflichten gewissenhaft und zum Wohl der Allgemeinheit ausüben wird.

 

Der Dienstherr ernennt im Rahmen eines hoheitlichen Aktes einen Bediensteten zum Beamten, indem er ihm eine Ernennungsurkunde überreicht. In diesem Moment beginnt das Beamtenverhältnis. Für dieses Dienstverhältnis wird im Gegensatz zu Angestellten oder Arbeitern kein Arbeitsvertrag geschlossen. Die Ernennung eines Beamten hängt vielmehr von seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ab.

Der Beamte muss hoheitliche Aufgaben wahrnehmen oder solche, die zur Sicherung des Staates nicht ausschließlich privaten Personen übertragen werden können. Dazu gehören beispielsweise Polizeibeamte oder Feuerwehrbeamte, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt werden.

Welche Laufbahnen gibt es im Beamtenrecht?

Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG: Für die Bereiche des Besoldungs-, Laufbahn- und Versorgungsrechts sind die Länder zuständig. Als Laufbahn wird ein Karriereweg eines Beamten bezeichnet. Welche Laufbahn ein Beamter einschlägt, hängt u. a. von seinem Bildungsabschluss oder einem bestandenen Einstellungstest ab.

Folgende Laufbahnen gibt es im Beamtenrecht:

  • Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss genügt
  • Mittlerer Dienst: Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss sind notwendig.
  • Gehobener Dienst: mit Fachhochschulreife oder allg. Fachhochschulreife
  • Höherer Dienst: mit abgeschlossenem Studium (Diplom, Master) der geeigneten Fachrichtung

 

Wann endet das Beamtenverhältnis?

Wenn ein Beamter seine Entlassung beantragt, endet das Beamtenverhältnis. Darüber hinaus endet das Beamtenverhältnis, wenn ein Beamter in den Ruhestand versetzt wird oder seine Beamtenrechte verliert, weil er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Außerdem kann ein Beamter nach einem Disziplinarverfahren oder nach einem Dienstvergehen, z. B. Bestechlichkeit (§ 24 Beamtenstatusgesetz, BeamtStG), aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.

Foto(s): ©Pixabay/jackmack34

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