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Amtsgericht München verhängt Haftstrafe wegen Diebstahl, Betrugs und Computerbetrugs

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Das Amtsgericht München (Schöffengericht) hat mit einem Urteil vom 19.06.2017, Aktenzeichen 1117 Ls 245 Js 229039/16, einen 37-jährigen Angeklagte wegen 10 Fällen des Diebstahls, 11 Fällen des Computerbetrugs und 4 Fällen des Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.

Im vorliegenden Fall entwendete der Angeklagte, der über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, am 16.11.2015 einer Frau während ihres Einkaufs den Geldbeutel inklusive Inhalt, unter anderem auch die EC-Karte. Die Geheimnummer hatte sie auf einem Zettel bei der Karte notiert. Am gleichen Tag hob der Angeklagte mithilfe der EC-Karte an einem Geldautomaten 1.000 Euro vom Konto der Geschädigten ab. Einen Tag später hob er einmal 490 Euro, ein weiteres Mal 500 Euro ab und kaufte mit der EC-Karte ein Handy im Wert von 719 Euro.

Gleichgelagerte Taten beging der Angeklagte darüber hinaus auch am 30.11.2015, 18.01.2016, 30.06.2016, 20.07.2016, 21.07.2016, 27.09.2016, 31.10.2016, 14.11.2016 sowie am 12.12.2016.

Schließlich wurde der Angeklagte am 28.12.2016 von der Polizei gefasst und befand sich seit diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft.

Im Rahmen der Hauptverhandlung zeigte sich der Angeklagte geständig und gab an, gezielt für die Begehung von Diebstählen nach Deutschland eingereist zu sein.

Zu Lasten des Angeklagten wertete das Gericht die Tatsache, dass er gezielt nach Deutschland eingereist ist, um hier Straftaten zu begehen. Ebenfalls sei, so das Gericht zu berücksichtigen, dass der Angeklagte bewusst ältere Personen geschädigt hat, die zum einen über Bargeldbeträge verfügen und durch Vorgänge des alltäglichen Lebens stärker belastet sind, als jüngere Personen. Weiterhin war zu berücksichtigen, dass es sich um Serientaten handelte, die sich über einen langen Zeitraum erstreckten.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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