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Amtsgericht München verhängt Haftstrafe wegen Raubes

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Das Amtsgericht München (Jugendschöffengericht) hat mit einem Urteil vom 13.01.2017, Aktenzeichen: 1034 Ls 468 Js 198015/16 jug, einen 20-jährigen jungen Angeklagten wegen Raubes zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Im vorliegenden Fall entwendete, der aus Rumänien stammende vorbestrafte Angeklagte am 18.08.2016 gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter in München die Geldbörse eines 68-jährigen Rentners. Dabei wurde dem Geschädigten ein Stoß gegen die Brust versetzt, um ihn abzulenken und einen Widerstand zu verhindern. Der Geschädigte bemerkte jedoch die Tat und versuchte den Angeklagten festzuhalten, was ihm schließlich auch mithilfe von Passanten gelang. Die Geldbörse, in der sich etwa 90 € Bargeld sowie die Versicherungs- und Bankkarten befanden, lag später samt Inhalt am Tatort und konnte dem Geschädigten zurückgegeben werden.

Nach Ansicht des Gerichts war im vorliegenden Fall eine Jugendstrafe aufgrund schädlicher Neigungen zu verhängen. Dabei wurde das rücksichtslose Vorgehen berücksichtigt. Strafschärfend berücksichtigte das Gericht zu dem die Tatsache, dass der Geschädigte im Tatverlauf körperlich verletzt wurde und aufgrund des Erlebten nach wie vor Angst verspürt, wenn er sich im Freien bewegt.

Das Gericht setzte die Jugendstrafe nicht zur Bewährung aus, da vorliegend keine positive Sozialprognose gegeben sei. Der Angeklagte verfüge über keine konkreten Lebenspläne. Außerdem verfüge er in Deutschland über keinerlei sozialen familiären Bindungen.


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