Veröffentlicht von:

Amtsgericht verurteilt Angeklagte wegen Ohrfeige gegenüber ihrem Sohn

  • 1 Minuten Lesezeit

Immer wieder landen Fälle von Ohrfeigen gegenüber eigenen Kindern vor dem Gericht. So auch in einem akuellen Fall.

Eine Mutter wurde zum wiederholten Male von ihr elfjähriger Sohn angelogen. Als sie ihn daraufhin zur Rede stellen wollte, stritt ihr Sohn alles ab und versuchte seiner kleinen Schwester die Schuld in die Schuhe schieben. Dadurch war für die Mutter der Bogen überspannt. Sie verlor die Nerve ohrfeigte ihren Sohn im Gesicht. Da die ganze Situation zu eskalieren drohte, rief die ältere Tochter ihren Vater an und berichtete über die Sache. Dieser rief prompt die Polizei, die dann am Ort des Geschehens erschien. So kam es zur Anzeige und die Sache landete vor dem Strafrichter am Amtsgericht.

Nach Ansicht des Richters seien Schläge kein Mittel einer geeigneten Kindeserziehung. Dazu gehörten auch der Verzicht auf Ohrfeigen. Kinder hätten ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Dies ergebe sich insbesondere aus § 1631 Abs. 2 BGB. In dieser Norm seien körperliche Bestrafungen explizit als unzulässig bezeichnet.

Da der Richter die Schuld jedoch als gering an sah, regte er an das Verfahren nach § 153a StPO einzustellen. Dies wurde jedoch durch die Staatsanwältin abgelehnt, die ihre notwendige Zustimmung versagte.

Daraufhin wurde die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 50 Euro (gesamt 750 Euro) verurteilt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema