Androhung fristloser Kündigung bei Diebstahls- oder Unterschlagungsverdacht
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Für den Fall, dass ein begründeter Diebstahls- oder Unterschlagungsverdacht gegen einen Mitarbeiter besteht sind Vorgesetzte dazu berechtigt dem Mitarbeiter mit fristloser Kündigung zu drohen, um ihn zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu bewegen. (LAG Hessen, Urteil vom 22.03.2010)
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