Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Wird Ihr Versicherungsvertrag durch den Versicherer angefochten, weil dieser der Meinung ist, Sie hätten bei Vertragsabschluss arglistig falsche Angaben zu Ihrer Gesundheit gemacht, so müssen Sie unverzüglich einen Anwalt aufsuchen. Häufig ist die Anfechtung schon aus formalen Gründen unwirksam, weil keine Vollmacht oder Prokura vorlag. In diesen Fällen muss die Anfechtung unverzüglich zurückgewiesen werden.

Häufig ist die Anfechtung aber auch aus anderen Gründen unwirksam, nämlich weil Sie vor der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht ausreichend über die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben belehrt wurden. Nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer nämlich den Versicherungsnehmer durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.

Auch informieren die Antragsteller häufig mündlich den Vermittler korrekt über alle Vorerkrankungen, die dieser dann jedoch nicht in das Antragsformular übernimmt, weil er diese (zu Unrecht) als Bagatellen abtut.

Handelt es sich bei dem Vermittler um einen Agenten des Versicherers und nicht um einen Makler, so muss der Versicherer auch die mündlichen Angaben gegenüber dem Agenten zum Gesundheitszustand gemäß § 70 VVG gegen sich gelten lassen. Können Sie vortragen, dass Sie den Agenten korrekt über Ihre Vorerkrankungen informiert haben, so muss der Versicherer im Gerichtsprozess sogar beweisen, dass dies nicht der Fall war.

Dies gilt auch, wenn der Versicherer den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklärt oder den Vertrag kündigt.


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