Angeblich auch Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Spy - Susan Cooper Undercover“

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Unterschiedliche Anwaltskanzleien berichten derzeit von einer erneuten Abmahnwelle der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München. Den Beiträgen zufolge fordern die Anwälte Waldorf Frommer wegen angeblicher Rechtsverletzung an dem Filmwerk „Spy – Susan Cooper Undercover“ 815 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ähnlich wie es in dem Film auch um Spionage und heimliche Ermittlung geht, wurde vor der Abmahnung eine Firma beauftragt, die bekannten Tauschbörsen hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung des Filmes zu überwachen und aufzuzeichnen, über welche dynamische IP-Adresse der Film verbreitet wurde.

Gegen die Waldorf Frommer Abmahnung für „Spy – Susan Cooper Undercover“ kann sich der Betroffene wehren!

Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasst Unterlassungserklärung abgibt. Im Rahmen einer Verteidigung muss weiterführend hinterfragt werden, unter welchen Bedingungen die Rechtsverletzung stattgefunden hat. Hierbei gilt es zu beantworten, wer die Rechtsverletzung begangen hat – Anschlussinhaber oder Dritte. Dann, wenn nicht der Anschlussinhaber sondern andere Person, wie zum Beispiel Familienmitglieder, Besucher oder Freunde den Film „Spy – Susan Cooper Undercover“ unerlaubt verbreitet haben, muss im Rahmen einer Verteidigung dargestellt werden, ob er seine Pflichten erfüllt hat. Mit Pflichten ist gemeint, dass er in einem gewissen Rahmen zur Kontrolle und Überprüfung angehalten werden kann. Weiterhin geht die Rechtsprechung davon aus, dass gerade minderjährige Kinder über die Gefahr von Filesharing informiert werden müssen und dieses auch verboten werden muss.

Nach dem Erhalt der Abmahnung gilt es ruhig und zeitnah zu handeln!

Nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Spy – Susan Cooper Undercover“ sind nur wenige Tage Zeit, zu handeln. Das bedeutet jedoch nicht, dass vorschnell und unüberlegt eine Reaktion erfolgen muss. Besser ist es, sich ausgiebig über die Möglichkeiten zu informieren oder informieren zu lassen. Danach kann der Abgemahnte entscheiden, was das Beste für ihn ist. Sicherlich sind die ersten Stunden nach dem Erhalt solch einer Abmahnung von Unruhe, Aufregung und Unsicherheit geprägt. Dieser erste Schock sollte überwunden werden und dann sollte eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Im Optimalfall geht es erst einmal darum, die Angelegenheit mit einem Anwalt zu besprechen. Damit dieses erste Gespräch nicht zu erhöhten Kosten führt, bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. Wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne.

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