Anhörungsbogen in einer Bußgeldsache

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Sehr geehrte Rechtssuchende,

es geht in meinem Rechtstipp um die Frage:

Wie reagiere ich, wenn ich einen Anhörungsbogen als Betroffene(r) von der Verkehrsbehörde bekomme, in dem mir eine Verkehrsordnungswidrigkeit, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandverstoß, Rotlichtverstoß, nicht ausreichend gesicherte Ladung, Fahrt im Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln, Nutzung eines Mobiltelefons usw. vorgeworfen wird?

Zunächst ein ganz wichtiger Hinweis:

Als Betroffene(r) sind Sie nicht verpflichtet, einen übersandten Anhörungsbogen schriftlich auszufüllen und zurück zu senden.

Dies ist weithin nicht bekannt.

Ich empfehle Ihnen:

a) Korrigieren Sie die Adresse oder die persönlichen Daten, wenn Sie falsch sein sollten oder tragen Sie letztere ein, soweit sie der Behörde nicht bzw. nur teilweise bekannt sind.

b) Machen Sie im Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache, auch nicht, wenn Sie meinen, im Recht zu sein. Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Wenn Sie jedoch einmal gegenüber der Behörde etwas ausgesagt haben, was Sie belastet, lässt sich dies in aller Regel nicht mehr rückgängig machen.

c) Wirksam können Sie sich nur dann verteidigen, wenn Sie die Ihnen zur Last gelegten Umstände kennen, dies setzt die Kenntnis der Bußgeldakte voraus, weshalb Sie von Ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen sollten.

Akteneinsicht wird mir als u. a. auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwältin in meiner Kanzlei gewährt. Nach Einsicht in die Akte weiß ich, welchen Kenntnisstand die Verkehrsbehörde hat. Ich kann dann mit Ihnen zusammen eine erfolgsversprechende Vorgehensweise für das weitere Verfahren finden.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung auf dem Gebiet des Verkehrsrecht besteht, bezahlt diese die Akteneinsicht und das Verteidigungsgespräch.

Zögern Sie nicht, mich zu beauftragen.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen mit meinem Team auch gerne für die Lösung von Problemen in anderen Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht u.v.m. zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Schwennen

(Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV)


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