Anhörungsbogen von der Polizei / Strafbefehl wg. unerlaubtem Entfernen vom Unfallort / Fahrerflucht erhalten - was tun?

  • 12 Minuten Lesezeit

Sie haben kürzlich einen Anhörungsbogen von der Polizei oder sogar einen Strafbefehl wegen des Vorwurfs des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, umgangssprachlich auch als Fahrerflucht bekannt, erhalten? In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Aspekte dieses Delikts und erläutern, wie Sie angemessen darauf reagieren können.


1. Wann liegt unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Rechtssinne vor?

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich auch als Fahrerflucht bekannt, liegt vor, wenn ein Beteiligter an einem Verkehrsunfall den Unfallort verlässt, ohne zuvor seine Identität feststellen zu lassen oder ohne eine angemessene Zeit auf die Feststellung durch die Polizei oder andere Unfallbeteiligte gewartet zu haben. Dieses Verhalten wird durch § 142 StGB unter Strafe gestellt. Doch was ist der Schutzzweck dieses Paragraphen?

Der § 142 StGB dient dem Schutz mehrerer Rechtsgüter. Zum einen soll sichergestellt werden, dass die zivilrechtlichen Ansprüche der Unfallbeteiligten, wie etwa Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, durch die Feststellung der Identität des Unfallverursachers gewahrt werden. Zum anderen trägt die Norm dem öffentlichen Interesse Rechnung, indem sie die ordnungsgemäße Aufklärung von Verkehrsunfällen durch die Strafverfolgungsbehörden sicherstellt. Hierdurch wird nicht nur die Verkehrssicherheit gefördert, sondern auch das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und in das Funktionieren des Rechtssystems gestärkt.

§ 142 StGB, der die Fahrerflucht sanktioniert, dient zudem auch der Prävention. Indem das Gesetz das unerlaubte Entfernen vom Unfallort unter Strafe stellt, soll es potenzielle Unfallverursacher davon abschrecken, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da die unmittelbare Reaktion nach einem Unfall nicht nur für die strafrechtliche Aufarbeitung, sondern auch für die moralische und soziale Bewertung des Verhaltens des Unfallverursachers von Relevanz ist.

In der Praxis bedeutet dies, dass jeder, der in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, verpflichtet ist, vor Ort zu bleiben, bis er die Feststellung seiner Identität ermöglicht hat oder bis eine angemessene Zeit vergangen ist, um die Feststellung durch andere Beteiligte oder die Polizei zu ermöglichen. Sollte der Unfall keine weiteren Personen betreffen oder sollten keine Schäden entstanden sein, empfiehlt es sich dennoch, die Polizei zu informieren, um möglichen Missverständnissen oder Anschuldigungen vorzubeugen.


2. Tatbestandsmerkmale für eine Strafbarkeit nach § 142 StGB wegen Fahrerflucht bzw. unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

Eine Strafbarkeit nach § 142 StGB setzt voraus, dass der Täter nach einem Unfall im Straßenverkehr:

  • den Unfallort verlässt, bevor er die Feststellung seiner Personalien und der Umstände, die auf seine Beteiligung am Unfall hindeuten, ermöglicht hat,
  • oder nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen oder zu erleichtern und
  • dies nicht unverzüglich nachträglich meldet.

Der Beschuldigte muss dabei vorsätzlich gehandelt haben - also sich der Tatsache, dass es zu einem Unfall gekommen ist bewusst gewesen sein. Kam es also z.B. zu einer leichten Kollision, die der Beschuldigte aufgrund des sonstigen Straßenlärms nicht nachvollziehen konnte, entfällt die Strafbarkeit.

Das Hinterlassen eines Zettels am Fahrzeug des Unfallgegners nach einem Verkehrsunfall ist eine Praxis, die häufig in Situationen vorkommt, in denen der Verursacher den Unfall zwar meldet, aber nicht vor Ort auf die Polizei oder den Geschädigten warten kann oder will. Obwohl dieser Ansatz auf den ersten Blick als ein Versuch erscheinen mag, der Verantwortung gerecht zu werden, erfüllt er in der Regel nicht die rechtlichen Anforderungen des § 142 StGB.

Die zentrale rechtliche Problematik dabei ist, dass das bloße Hinterlassen eines Zettels mit Kontaktdaten nicht sicherstellt, dass die Identität des Verursachers tatsächlich festgestellt werden kann. Es gibt keine Garantie, dass der Zettel vom Geschädigten gefunden wird, bevor er weggeblasen wird oder aus anderen Gründen unleserlich oder verloren geht. Zudem bietet ein solches Vorgehen keine ausreichende Gelegenheit zur Klärung der Unfallumstände, die für die Bearbeitung von Versicherungsansprüchen oder für eine polizeiliche Untersuchung erforderlich sind.

Nach der Rechtsprechung ist daher das Hinterlassen eines Zettels am Fahrzeug des Unfallgegners in der Regel nicht ausreichend, um den Anforderungen an die Feststellung der Personalien nach einem Unfall zu genügen. Um der rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, muss der Unfallverursacher entweder eine angemessene Zeit am Unfallort warten, um die Feststellung seiner Identität zu ermöglichen, oder unverzüglich die Polizei informieren, wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist, um so eine offizielle Dokumentation des Unfalls und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme sicherzustellen. Zusammengefasst lässt sich also sagen: Das Hinterlassen eines Zettels mit Kontaktdaten ist nicht ausreichend, um einer Strafbarkeit nach § 142 StGB zu entgehen.


3. Strafmaß und Nebenstrafen bei Fahrerflucht

Das Strafmaß für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist im § 142 StGB  geregelt. 

"Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.", §142  Abs. 1 StGB

Bei einer Verurteilung kann es demnach zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe kommen. Entscheidend für das Strafmaß sind verschiedene individuelle Faktoren, wie zum Beispiel die Schwere des verursachten Unfalls, das Ausmaß des entstandenen Schadens, das Verhalten des Täters nach dem Unfall sowie dessen Vorstrafen. Besonders schwer wiegen Fälle, in denen der Täter unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stand.

Neben den Hauptstrafen können auch Nebenstrafen verhängt werden. Eine häufige Nebenstrafe ist das Fahrverbot, welches unabhängig von der Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden kann und den Täter für einen bestimmten Zeitraum daran hindert, Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art im Straßenverkehr zu führen. Dieses Fahrverbot soll als zusätzliche Sanktion dienen und die Verkehrssicherheit erhöhen, indem es eine erzieherische Wirkung auf den Täter hat. Ob ein Fahrverbot verhängt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Fahrverbote werden - insbesondere in NRW (Köln und Bonn) sehr häufig als Nebenstrafe ausgesprochen.

Ab einem Schaden von rund 1.300,00 EUR kommt zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis, die durch ein Gericht angeordnet werden muss, in Betracht.


4. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111 StPO) bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine ernstzunehmende Maßnahme, die bereits im Ermittlungsverfahren angeordnet werden kann, wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass eine Verurteilung zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen wird. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Allgemeinheit vor möglichen weiteren Gefährdungen durch den Beschuldigten. Die Anordnung erfolgt durch das Gericht und kann bereits weitreichende Konsequenzen für den Betroffenen haben, da ihm das Führen jeglicher Fahrzeuge untersagt wird, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren getroffen ist.


5. Verteidigungsmöglichkeiten gegen den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Die Verteidigung gegen den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfordert eine sorgfältige Analyse der Umstände des Einzelfalls. Hierbei haben sich im Rahmen meiner anwaltlichen Praxis insbesondere die nachfolgenden Verteidigungsansätze als wirkungsvoll gezeigt:

  • Nachweis fehlenden Vorsatzes: Ein zentraler Aspekt der Verteidigung kann sein, zu beweisen, dass der Täter nicht vorsätzlich gehandelt hat. Dies könnte der Fall sein, wenn der Täter glaubhaft machen kann, dass er sich des Unfalls nicht bewusst war. In Betracht kommt dabei, dass ein ggf. vorhandener Beifahrer bezeugt, dass eine Kollision nicht wahrnehmbar gewesen ist.

  • Bestreiten des Unfallgeschehens: In einigen Fällen kann die Strategie darin bestehen, das Stattfinden des Unfalls selbst in Frage zu stellen. Dies kann relevant sein, wenn die Beweislage unklar ist oder wenn es Zweifel an der Zuordnung der Unfallspuren zu den beteiligten Fahrzeugen gibt.

  • Inkohärenz der Unfallspuren: Ein weiterer Ansatzpunkt kann sein, aufzuzeigen, dass die Unfallspuren an den beteiligten Fahrzeugen nicht übereinstimmen. Dies erfordert oft ein technisches Gutachten, das die Behauptungen des Beschuldigten stützt. Oft wird die Polizei auch im Nachgang zum vermeintlichen Unfall die Schäden ihrer Höhe und Position nach vermessen - anhand der in der Akte befindlichen Lichtbilder kann dann ein entsprechender Vergleich angestellt werden.

  • Bestreiten der Fahrereigenschaft: Eine wirksame Verteidigungsstrategie kann auch darin bestehen, zu bestreiten, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Unfalls der Fahrer war. Dies kann besonders relevant sein, wenn es keine direkten Zeugen gibt, die den Beschuldigten als Fahrer identifizieren können.

Jede Verteidigungsstrategie muss auf den spezifischen Umständen des Falles basieren und kann von der Einholung von Sachverständigengutachten bis hin zur Anfechtung der Beweismittel der Anklage reichen. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln und die Rechte des Beschuldigten effektiv zu verteidigen. 

Sofern Sie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort beschuldigt werden, sollten Sie aus diesem Grunde keine Aussage abgeben, bevor Sie nicht über einen erfahrenen Verteidiger Akteneinsicht genommen haben. Erst auf Basis der Ermittlungsakte lässt sich eine Einlassung entwerfen, die den spezifischen Eigenheiten des Falles Rechnung trägt.


6. Verhalten nach Erhalt eines Anhörungsbogens wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bzw. Fahrerflucht

Sofern Sie einen Anhörungsbogen bzw eine Vorladung von der Polizei erhalten, in dessen Rahmen Sie dazu aufgefordert werden, Angaben zur Sache zu machen, sollten sie 

schweigen.

Sofern die Polizei sie zu einer Vernehmung auf die Polizeidienststelle "bestellt": 

nicht hingehen!

Dazu sind Sie nicht verpflichtet, es sei denn, der Vernehmung liegt ein staatsanwaltschaftlicher Auftrag zugrunde.

Als Beschuldigter im Strafverfahren haben Sie das Recht zu schweigen (sog. Aussageverweigerungsrecht). Wie dieses im Einzelnen funktioniert und was es umfasst, können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Konsultieren Sie in jedem Falle einen Rechtsanwalt / Strafverteidiger.

Im ersten Schritt sollte Ihr Verteidiger zunächst Akteneinsicht nehmen um die der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft bekannten, genauen Umstände über die Tat in Erfahrung zu bringen.

Danach sollte eine gemeinsame, umfassende Verteidigungsstrategie entworfen werden, die darauf gerichtet ist entweder

  • die Strafbarkeit entfallen zu lassen und eine Verfahrenseinstellung zu erreichen; oder - sofern das nicht möglich ist - 
  • das Strafmaß so weit wie möglich zu reduzieren.

7. Verhalten nach Erhalt eines Strafbefehls wegen Fahrerflucht

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, stellen sich einige zentrale Fragen, die wir gerne für Sie beantworten:

a) Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein schriftlicher Bescheid des Gerichts, der ein Urteil ohne mündliche Verhandlung festlegt.  Es handelt sich im Grunde genommen um ein verkürztes Verfahren. 

Typischerweise wird im Rahmen des Strafbefehls zu Geldstrafen verurteilt. Ein Fahrverbot kann ebenfalls Gegenstand des Strafbefehls sein. 

b) Rechtsmittel gegen den Strafbefehl - Einspruch!

Gegen einen Strafbefehl kann der Angeklagte Einspruch einlegen. Dies hat zur Folge, dass der Strafbefehl keine Rechtskraft erlangt - die Verurteilung wird also nicht "wirksam". Eine im Strafbefehl festgelegte Strafe oder ein Fahrverbot müssen dann (vorerst) nicht gezahlt bzw. angetreten werden. Wichtig:  Der Einspruch muss innerhalb 2 Wochen nach Erhalt des Strafbefehls eingelegt werden. Für die Frist kommt es auf das Datum der Zustellung beim Angeklagten an - dieses wird auf dem gelben Umschlag, in dem der Strafbefehl den Angeklagten erreicht, vermerkt.

Beim Einspruch gegen einen Strafbefehl wird der Fall in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verhandelt. Dabei kann der Angeklagte seine Sicht der Dinge darlegen und eigene Beweismittel (z.B. Zeugen) zu seiner Entlastung benennen. 

c) Was sind Tagessätze?

In Deutschland werden Geldstrafen im Strafrecht in Form von Tagessätzen verhängt. Dieses System stellt sicher, dass die Strafe sowohl gerecht als auch individuell angepasst ist. Aber was genau sind Tagessätze und wie funktionieren sie?

Ein Tagessatz entspricht dem Betrag, den eine Person pro Tag  verdient. Die Höhe eines Tagessatzes wird individuell festgelegt und basiert auf dem Nettoeinkommen des Verurteilten pro Tag. Dieses Tageseinkommen wird ermittelt, indem das monatliche Nettoeinkommen durch 30 geteilt wird. Wenn jemand beispielsweise 3.000 Euro netto im Monat verdient, wäre ein Tagessatz in seinem Fall 100 Euro.

Die Gesamtzahl der Tagessätze bestimmt die Schwere der Straftat. Kleinere Vergehen können beispielsweise mit 15 Tagessätzen geahndet werden, während schwerere Straftaten zu Hunderten von Tagessätzen führen können. Die maximale Anzahl der Tagessätze, die für eine einzelne Tat verhängt werden kann, ist 360.

Interessant ist, dass bei der Berechnung der Tagessätze nicht nur das Einkommen, sondern auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass Arbeitslose, Studierende oder Rentner entsprechend ihrer finanziellen Lage geringere Tagessätze zahlen müssen.

Tagessätze führen dazu, dass der Einschlag der Strafe je nach finanzieller Situation stets gleich bleibt. 

d) Was passiert, wenn das Gericht bei der Berechnung der Höhe der Tagessätze ein zu hohes Nettoeinkommen zugrunde gelegt hat?

Weder der Staatsanwaltschaft noch dem Gericht dürfte ohne Hautverhandlung ihr monatlicher Nettoverdienst bekannt sein. Sofern Sie keine weiteren Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht haben, wird bei der Bemessung der Tagessatzhöhe im Strafbefehl eine Schätzung vorgenommen. Fällt diese zu Ihren Ungunsten aus (Tagessatzhöhe ist mehr als Ihr monatliches Nettoeinkommen / 30) dann sollten Sie in jedem Falle Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Der Einspruch kann auch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt werden - die Strafe wird dann ohne Gerichtsverhandlung reduziert.


8. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis - Rechtsmittel

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine ernstzunehmende Maßnahme, die bereits im Ermittlungsverfahren angeordnet werden kann, wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass eine Verurteilung zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen wird. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Allgemeinheit vor möglichen weiteren Gefährdungen durch den Beschuldigten. Die Anordnung erfolgt durch das Gericht und kann bereits weitreichende Konsequenzen für den Betroffenen haben, da ihm das Führen jeglicher Fahrzeuge untersagt wird, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren getroffen ist.

Gegen die Anordnung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ist gemäß §§ 304, 305 S. 2 StPO die Beschwerde als Rechtsmittel möglich. Diese muss durch einen Anwalt eingelegt werden und erfordert eine sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Dieser wird die Gründe, die gegen die Maßnahme sprechen, präzise und fundiert vorzutragen, um die Chancen auf eine Aufhebung oder Änderung der Entscheidung zu erhöhen. 


9. Ladung vom Gericht

Erhalten Sie eine Ladung vom Gericht, sollten Sie ohne Akteneinsicht und ohne anwaltliche Vertretung nicht erscheinen. Die Sachlage ist in der Regel erheblich komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheint. 



10. Konsequenzen für Ihre Haftpflichtversicherung

Eine Fahrerflucht kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Haftpflichtversicherung haben. Im Falle einer Verurteilung wegen Fahrerflucht behält sich die Versicherung das Recht auf Regress vor. Dies bedeutet, dass die Versicherung den vom Unfall Betroffenen entschädigen kann, aber dann die Kosten für die Wiederherstellung des Geschädigten Fahrzeuges vom verursachenden Versicherten zurückfordert. 

Besonders bei schwerwiegenden Unfällen mit hohen Schadenssummen kann dies finanziell bedeutende Folgen haben. Die Regressforderungen sind oft auf eine bestimmte Höchstsumme begrenzt, können jedoch in einigen Fällen mehrere tausend Euro betragen.

Auch wenn eine Vollkaskoversicherung besteht, sollte nicht leichtfertig davon ausgegangen werden, dass diese für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Häufig enthalten die Versicherungsverträge Ausschlussklauseln, die zur Folge haben, dass dem Versicherungsnehmer die Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung zur Reparatur seines Fahrzeuges verwehrt, sofern bei der Verursachung des Unfalles oder danach strafbare Handlungen verwirklicht wurden. Dies schließt die Fahrerflucht ein.



Gerne berate ich Sie in allen Fragen rund um das Strafrecht und vertrete Sie in NRW (Bonn und Köln) sowie bundesweit.

Ich vertrete Sie als Ihr erfahrener Verteidiger und stehe Ihnen in allen strafrechtlichen Belangen zur Seite. 

Kontaktieren Sie mich - gerne über das Kontaktformular bei anwalt.de oder über meine Internetpräsenz.


Rechtlicher Hinweis:   

Die vorliegende Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich einen ersten Überblick über die Gesetzeslage schaffen. Sie kann eine auf den Einzelfall bezogene Beratung nicht ersetzen.




 

Philip Bafteh
Rechtsanwalt

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