Anlagebetrug durch (Fest-) Geldanlagen über das Internet! Wie erkennt man betrügerische Zinsangebote?

  • 5 Minuten Lesezeit

Im Internet kursieren derzeit viele Angebote, die sichere Topzinsen versprechen. Doch Vorsicht: Einige sind riskant, andere sogar Betrug. 

Nicht alle Internet-Angebote mit hohen Zinsen für Fest­geld sind per se betrügerisch. Oft liegt eine irreführende Werbung vor, mit der Täuschung, dass eine Anlage bei einem Unternehmen genauso sicher sei wie bei einer Bank. Im Gegensatz zu Banken unterliegen Unternehmen aber keiner Einlagensicherung.

Wie erkennt man betrügerische Zinsangebote im Internet?

Wenn die Zins­angebote zu schön sind, um wahr zu sein, sollte man hellhörig werden. Aber auch wenn nur moderate Zinsen versprochen werden, kann es sich um ein betrügerisches Angebot handeln, etwa in Form eines Identitätsdiebstahls. Die auf Internet-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche geschädigte Anleger, u.a. in folgenden Betrugsfällen:

Anlagebetrug durch Sparkasa/sparkasa.net/org! Identitätsdiebstahl zu Lasten der DeTe Finanz GmbH – Stiftung Warentest und BaFin warnen! Geld zurück?

Verdacht auf Anlagebetrug! Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB: BaFin warnt vor der Zinsplattform mono-im.de bzw. Mono

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlegerschutz und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, warnt: „Bei Geldanlagen im Internet sollte man immer äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Angaben auf der Webseite. Diese können gefälscht sein. Ein Identitätsmissbrauch eines bekannten Unternehmens bzw. einer Bank lässt sich für einen Laien nur schwer erkennen. Prüfen Sie daher u.a. immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, ist dies ein eindeutiges Indiz für einen Anlagebetrug.“

Wir empfehlen Ihnen, vor einer Geldanlage im Internet folgende Checkliste sogfältig durchzugehen:

Checkliste bei Zinsangeboten:

  • Überprüfung der Angebote – Vorsicht bei Top-Angeboten mit 100-prozentiger Sicherheit 

Prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet, ob der angegebene Zins für eine Fest­geld­anlage überhaupt realistisch ist. Dies können Sie z.B. durch die aktuellen Vergleiche im Festgeldzinsbereich oder anhand der Bestenlisten im Vergleich Festgeld der Stiftung Warentest nachprüfen. 

Werden Sie miss­trauisch, wenn Ihnen Unternehmen Top-Fest­geldzinsen mit 100-prozentiger Sicherheit versprechen. Entweder ist das Unternehmen betrügerisch oder es handelt sich überhaupt nicht um eine Festgeldanlage, sondern etwa um Anleihen, Nach­rangdarlehen oder Direkt­investments, die keineswegs sicher sind.

Fragen Sie bei der im Vertrag genannten Bank nach, ob diese das Angebot überhaupt kennt. Bei den oben genannten Fällen von Sparkasa und Mono wurde mit Partnerbanken geworben, die mit den Unternehmen überhaupt nichts zu tun haben. Die Gelder wurden bei den Partnerbanken überhaupt nicht angelegt.

  • Recherchen zu Bewertungen des Unternehmens und Warn­listen 

Recherchieren Sie vor einer Geldanlage über das Internet gründlich über das Unternehmen. Prüfen Sie Impressum, Alter und Sitz des Unternehmens, Verantwortliche und Unternehmenszweck nach. Googeln Sie nach negativen Bewertungen über das Unternehmen. Sind solche vorhanden oder wird bereits gewarnt, sollten Sie die Finger von dem Anlageangebot lassen. Selbst wenn es viele gute Bewertungen gibt, bleiben Sie wachsam, diese sind oft von den Unternehmen gefälscht.

Auch wenn Sie das Unternehmen auf schwarzen Listen oder Warnlisten finden, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein unseriöses Unternehmen. Sehen Sie beispielsweise bei der Finanztest-Warnliste nach.

  • Registrierung/Identifikation

Seien Sie sich bewusst, dass eine Konto­eröff­nung einen direkten Kontakt mit der Bank voraus­setzt. Über­weisen Sie erst dann Geld, wenn Sie bei der Bank per Post-/Video-Ident­verfahren oder Probeüber­weisung ein Konto auf Ihren Namen eröffnet haben und dies auch von der Bank bestätigt worden ist! Fragen Sie bei der Partnerbank lieber nochmal nach, bevor Sie das Geld überweisen. Eine Ausweiskopie allein reicht für eine Identifikation nicht. Wenn nur diese verlangt wird, sollten Sie hellhörig werden.

  • Überprüfung der Empfängerdaten

Achtung: Ihre Bank prüft nicht, ob eine IBAN zum Empfänger­namen passt. Seien Sie vorsichtig bei Unstimmigkeiten. Wenn beispielsweise die IBAN eine IBAN der Santander Bank hat, heißt das nicht, dass Sie tatsächlich bei der Santander Bank angelegt haben. Es kann sich um das private Konto des Betrügers oder eines Finanzagenten (Geldwäscher) handeln. Auch wenn eine Überweisung zurückkommt, ist dies ein Warnzeichen. Ist der Empfänger ein Betrüger, ist das Geld erstmal weg und Sie benötigen rechtlichen Beistand, um das Geld zurückzuholen.

  • Zeitdruck

Werden Sie von Beratern oder Vermittlern unter Zeitdruck gesetzt und zu einer schnellen Vertrags­unter­schrift aufgefordert, kann es sich um ein betrügerisches Angebot handeln. Seriöse Angebote sind meist länger verfügbar.

  • Erlaubnis der BaFin 

Betreiber von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG, bei Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung bei der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin), ob eine solche Erlaubnis vorliegt (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).

Liegt keine Erlaubnis vor, ist dies ein eindeutiges Indiz für einen Anlagebetrug.

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges über das Internet, z.B. über die Mono Bank, über Sparkasa, über verzinst.com, Zinsgurus.com etc oder eines Trading Betruges, Krypto Betruges (Aktuelle Fälle plan C) etc., geworden, steht Ihnen die Kanzlei plan C gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu. 

Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. 

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Internet-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  

www.kanzlei-plan-c.de





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