Anmeldung im Kindergarten: Ein Leitfaden für Eltern
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Die Anmeldung Ihres Kindes im Kindergarten ist ein wichtiger Schritt, der gut vorbereitet sein will. In diesem Artikel finden Sie alle wesentlichen Informationen und Tipps, um den Anmeldeprozess reibungslos zu gestalten.
Gesetzlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz
Dein Recht (genauer, das Recht Deines Kindes) steht in § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8). Ist Dein Kind älter als ein Jahr und jünger als drei Jahre, hat es einen Anspruch auf einen Platz in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter. Die zuständige Behörde kann Deinem Kind also einen Platz in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter anbieten. Ist Dein Kind älter als drei Jahre, aber noch nicht in der Schule, hat es einen Anspruch auf einen Platz in einem Kindergarten. Bei drei Jahre alten oder älteren Kindern darf ein Platz bei einer Tagesmutter nur bei besonderem Bedarf oder ergänzend angeboten werden. Der gesetzlicher Anspruch besteht unabhängig davon, ob ein oder beide Elternteile berufstätig sind.
Wo, wie und wann stelle ich einen Antrag auf einen Betreuungsplatz
Um sicherzustellen, dass Dein Kind einen Betreuungsplatz erhält, ist es wichtig, sich frühzeitig und richtig um einen Platz zu bewerben.
In Deutschland können die Antragsfristen für einen Betreuungsplatz und der Prozess je nach Bundesland, Kommune oder Einrichtung variieren. Generell gibt es jedoch einige grundlegende Schritte, die Du unternehmen kannst, um sich über die spezifischen Fristen und den Anmeldeprozess in Deiner Region zu informieren:
- Lokales Jugendamt: Das Jugendamt Deiner Stadt oder Gemeinde ist eine zentrale Anlaufstelle für Informationen zu Krippen- und Kindergartenplätzen. Du kannst dort Auskunft über die Antragsfristen und das Anmeldeverfahren erhalten.
- Websites der Kommunen: Viele Städte und Gemeinden bieten auf ihren offiziellen Websites Informationen zu Betreuungsangeboten, Anmeldefristen und -verfahren an. Suche nach der Website Deiner Stadt oder Gemeinde und besuche den Bereich für Kinderbetreuung oder Familienservice.
- Kitas und Kindergärten direkt: Kontaktiere die gewünschten Kitas oder Kindergärten direkt. Viele Einrichtungen haben eigene Anmeldeverfahren und -fristen, die sie Dir auf Anfrage mitteilen können. Achtung! Es reicht nicht aus, sich ausschließlich bei den Kitas direkt zu melden. Eine Bewerbung um einen Betreuungsplatz muss immer zusätzlich bei einem zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingereicht werden.
- Online-Portale: Einige Bundesländer und Städte bieten zentrale Online-Portale für die Anmeldung zu Kinderbetreuungsplätzen an. Diese Portale bündeln Informationen zu verschiedenen Einrichtungen und erleichtern die Anmeldung. Beispiele hierfür sind "Kita-Navigator" oder "Kita-Portal" oder „Little Bird“. Achtung! Es reicht nicht aus, sich ausschließlich auf einem Online-Portal um einen Betreuungsplatz zu bewerben. Eine Bewerbung um einen Betreuungsplatz muss immer zusätzlich bei einem zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingereicht werden.
- Elterninitiativen und Beratungsstellen: Es gibt auch zahlreiche Elterninitiativen und Beratungsstellen, die Ihnen weiterhelfen können. Diese Organisationen haben oft umfassende Informationen zu den regionalen Betreuungsmöglichkeiten und Anmeldefristen.
Indem Sie diese Ressourcen nutzen, können Sie sicherstellen, dass Sie die relevanten Antragsfristen und -verfahren für Ihren Wohnort erfahren und rechtzeitig einen Platz für Ihr Kind beantragen können.
Checkliste für den Antrag auf einen Betreuungsplatz
- Die Antragsfristen beachten!
Die Antragsfristen für einen Betreuungsplatz variieren von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig zu informieren. In der Regel solltest Du den Antrag drei bis sechs Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn einreichen. - Schriftliche Bewerbung beim Jugendamt
Eine Bewerbung um einen Betreuungsplatz muss immer zusätzlich schriftlich oder per E-Mail bei einem örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingereicht werden, also dem Jugendamt, in dessen Einzugsbereich Dein Kind seinen Wohnsitz hat. Informiere Dich bitte über Deinen zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Deine Gemeinde/Stadt kann Dir die Kontaktdaten geben) und stelle bitte auch hier einen schriftlichen Antrag auf die Vermittlung eines Betreuungsplatzes.
Zusätzlich: mit unserem Anwaltsschreiben zur Bewerbung kannst Du den Behörden höflich, aber bestimmt zeigen, dass Du Deine Rechte kennst, bereit bist, diese durchzusetzen, und anwaltlich vertreten wirst: https://advokio.com/kitaplatz/anwaltsschreiben - Bewerbe Dich nicht nur bei einer Einrichtung
Grundsätzlich ist es nicht möglich, einen Platz in einer Wunsch-Kita zu beantragen. Die zuständige Behörde wird entscheiden, in welcher Einrichtung Dein Kind einen Platz bekommt. Alles, was innerhalb von 30 Minuten erreichbar ist, gilt normalerweise als zumutbar. Bewerbe Dich bei so vielen Einrichtungen wie möglich, um die Chancen, einen Platz zu bekommen, zu erhöhen. Die Bewerbung bei einer einzigen oder nur bei wenigen Einrichtungen kann nicht nur dazu führen, dass Dein Kind keinen Platz bekommt, sondern auch dazu, dass es sehr schwierig bis kaum möglich wird, das Recht Deines Kindes auf einen Betreuungsplatz vor Gericht durchzusetzen. Stelle den Antrag auf einen Betreuungsplatz schriftlich bei allen infrage kommenden Kita- und Tagespflegeanbietern. - Anspruch je nach Alter des Kindes
Ist Dein Kind älter als ein Jahr und jünger als drei Jahre, hat es einen Anspruch auf einen Platz in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter. Die zuständige Behörde kann Deinem Kind also einen Platz in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter anbieten. Ist Dein Kind älter als drei Jahre, aber noch nicht in der Schule, hat es einen Anspruch auf einen Platz in einem Kindergarten. Bei drei Jahre alten oder älteren Kindern darf ein Platz bei einer Tagesmutter nur bei besonderem Bedarf oder ergänzend angeboten werden. - Bewerbung bei Krippen und Tageseltern
Ist Dein Kind älter als ein Jahr und jünger als drei Jahre, ist es wichtig, sich nicht nur bei Krippen, sondern auch bei unterschiedlichen Tageseltern zu bewerben. Wenn Du nur Anträge bei Kitas gestellt hast und Dich nicht um einen Platz bei Tageseltern (gebräuchlicher Tagesmutter) beworben hast, kann es schwierig bis kaum möglich sein, den Anspruch Deines Kindes vor Gericht durchzusetzen. - Erforderliche Dokumente beifügen
Achte darauf, alle erforderlichen Dokumente und Nachweise Deinem Antrag auf Betreuungsplatz beizufügen. Informiere Dich bei der zuständigen Behörde, welche Dokumente notwendig sind. Stelle sicher, dass Du diese Dokumente rechtzeitig bereit hast, um Verzögerungen bei der Anmeldung zu vermeiden. - Nachweis der Masernschutzimpfung
Seit März 2020 ist der Nachweis einer Masernschutzimpfung für den Besuch von Kindergärten und anderen Gemeinschaftseinrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Vor Betreuungsbeginn musst Du der Einrichtungsleitung einen der folgenden Nachweise vorlegen: Gelbes Kinderuntersuchungsheft oder Impfpass oder ein ärztliches Attest, das eine Immunität gegen Masern bescheinigt oder nachweist, dass Dein Kind aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. Stelle sicher, dass Du diese Dokumente rechtzeitig bereit hast, um Verzögerungen bei der Anmeldung zu vermeiden. - Widerspruch bei Ablehnung oder Abweichung
Im Fall der Ablehnung oder der vom Antrag abweichenden Bewilligung kann sich an den entsprechenden Bescheid des Jugendamtes ein Widerspruchsverfahren anschließen. In diesem Fall musst Du innerhalb der angegebenen Frist einen Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen, um den Anspruch Deines Kindes auf einen Betreuungsplatz nicht zu verlieren. - Angebotene Plätze nicht vorschnell ablehnen
Lehne ohne zu gut zu überlegen nicht einen von der zuständigen Behörde angebotenen Betreuungsplatz ab. Es kann sein, dass Dein Kind dadurch seinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz verliert. Melde Dich im Zweifelsfall bei advokio oder einem Anwalt Deiner Wahl, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
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