Anmeldung an der Grundschule (Berlin)
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Kaum sind die neuen Schulanfänger/innen eingeschult, müssen die künftigen Schulanfänger/innen an der Schule angemeldet werden.
Grundsätzlich sind schulpflichtige Kinder an der für sie zuständigen Einzugsschule anzumelden.
Aber was ist, wenn Sie sich für Ihr Kind eine andere Grundschule wünschen?
Viele Eltern hegen diesen Wunsch, denn die Wahl der „richtigen Schule“ ist höchst individuell und persönlich.
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf den Besuch einer anderen, als die zuständige, Grundschule zu stellen. Dieser Antrag ist bei derzuständigen Einzugsschule im Rahmen der Grundschulanmeldung abzugeben.
Anders als viele Eltern meinen, kommt es bei der Antragstellung aber nicht auf die individuellen Gründe an, sondern es zählen einzig und allein die gesetzlichen Gründe. Schon oft saßen weinende Eltern vor mir, die im Zusammenhand mit der Ablehnung an der Wunschgrundschule und der Rechtsberatung hierfür verstanden, dass ihre Gründe zwar menschlich enorm wichtig sind, rechtlich aber keine Berücksichtigung finden durften.
Unwissenheit schützt auch hier leider nicht.
Es ist enorm wichtig, dass Sie diesen Antrag so gut wie eben möglich, ausfüllen, denn eine nachträgliche Änderung ist zumindest nach dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht mehr möglich.
Eltern sind sehr gut beraten, wenn Sie sich hier frühzeitig beraten lassen. Lieber ein frühes Erkennen, als ein spätes (böses) Erwachen.
Sehr gerne stehe ich Ihnen als Familie zur Seite und berate Sie hinsichtlich des Ausfüllens des Umschulungsantrags.
Melden Sie sich telefonisch unter 030/ 2849740 oder unter schulplatz@grawert.berlin
Gerne können Sie auch in die Podcastfolge hineinhören, in der Sie weitere wichtige Informationen erhalten.
https://spotifyanchor-web.app.link/e/UGILG5kcnMb
Ich freue mich, von Ihnen zu hören!
Ihre Rechtsanwältin/Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Lea Comans
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