ANOM – Warum erhalte ich eine Anklage, obwohl die Chats nicht verwertbar sind?

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Was ist ANOM?


Bei ANOM handelt es sich um angeblich sichere Kryptohandys, die in Wirklichkeit aber vom FBI im Rahmen der Operation Ironside entwickelt und vertrieben wurden. Die ANOM-Geräte sahen dabei aus wie normale Handys. Die Chat-Funktion war aber hinter einer Taschenrechner-App auf dem Gerät versteckt. Nach Angaben von Wikipedia gab es weltweit 12.000 Nutzer, wobei 2700 einen Bezug nach Deutschland aufweisen sollen. 


Können die Chat-Verläufe verwertet werden?


Nach der aktuellen Rechtsprechung des OLG München (vgl. OLG München, Beschluss vom 19.10.2023) spricht vieles dafür, dass die Erkenntnisse aus ANOM Chatprotokollen in deutschen Strafverfahren nicht verwertbar sind. Nach den Ausführungen des OLG München unterliegen die Chatprotokolle mangels Überprüfbarkeit einem Beweisverwertungsverbot.


Der Hauptgrund hierfür sei, dass das FBI und das US-amerikanische Justizministerium keine Informationen dazu Preis gibt, in welchem Drittstaat sich die ANOM-Server befanden und ob in diesem Land gerichtliche Beschlüsse für die Ermittlungsmaßnahmen eingeholt wurden. Ohne Kenntnis von diesen Informationen könne die Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung vom Angeklagten nicht überprüft werden. Dies verstößt gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. 


Warum kann es dennoch zur Anklage kommen?


Auch wenn dies auf den ersten Blick für die Nutzer Entwarnung bedeutet, können die Ermittlungsbehörden die Erkenntnisse aus ANOM-Chats weiterhin mittelbar für die Ermittlungen nutzen.


Denn auch wenn die Chatprotokolle nicht verwertbar sind, kommen Beweisverwertungsverboten in Deutschland grundsätzlich keine Fernwirkung zu. Die Ermittlungsbehörden können daher Durchsuchungsbeschlüsse für die ANOM-Nutzer beantragen. Sofern bei diesen Durchsuchungen Beweise für Verstöße gegen das BtMG oder andere Straftaten gefunden werden, besteht die Gefahr, dass diese vor Gericht auch verwertet werden können.


Wie hoch sind die Chancen, dass es bei OMERTA und co. anders läuft?


ANOM reiht sich damit in eine Reihe von vermeintlich sicheren Krypto-Massengern ein, auf die die Ermittlungsbehörden zugreifen konnten (ENCROCHAT, Phantom Secure oder Sky ECC). Aufgrund der hohen Nachfrage am Markt, wird es sicher neue Anbieter im Bereich der sicheren Kommunikation geben. Aus rechtlicher Sicht ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis auch diese Dienste als Quelle für die Ermittlungsbehörden angezapft werden.


Wie sieht die Zukunft aus? 


Aus meiner Sicht wird die Nutzung von Krypto-Massengern nie eine 100% sichere Kommunikation gewährleisten können. Um es den Ermittlungsbehörden aber nicht zu einfach zu machen, können Sie sich gerne anwaltlichen Rat zu den Überwachungsmöglichkeiten der Ermittlungsbehörden einholen.



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