Ansprüche des Geschädigten bei einem unverschuldeten Unfall

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In Deutschland ereignen sich jeden Tag unzählige Unfälle. Für die Geschädigten ist ein Unfall oftmals mit der Sorge nach einer Erstattung der Kosten zur Beseitigung der Schäden verbunden. Viele versuchen aus Angst vor Anwaltskosten die Schadensregulierung in ihre eigene Hand zu nehmen. Dabei werden ihre Ansprüche nicht selten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgelehnt.

Welche Ansprüche habe ich als Geschädigter eines Unfalls, den ich nicht verschuldet habe?

1. Reparaturkosten

Die Haftpflichtversicherung hat die (fiktiven) Reparaturkosten oder die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten zu ersetzen.

2. Totalschaden

Liegt ein Totalschaden vor, so kann der Betroffene von der Gegenseite den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes verlangen.

3. Sachverständigenkosten

Der für die Schätzung des Schadens von den Betroffenen beauftragte Sachverständigen ist ebenfalls von gegenerischen Haftpflichtversicherung im Falle eines unverschuldeten Unfalls zu zahlen.

4. Nutzungsausfallentschädigung

Für die Zeit, in der der Betroffene sein Fahrzeug nicht nutzen kann, kann er einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung geltend machen. Auch ein Mietwagen kann alternativ in Anspruch genommen werden, wobei die gegnerische Haftpflichtversicherung die insoweit angemessenen Kosten zu ersetzen hat.

5. Rechtsanwaltskosten

Auch die Rechtsanwaltskosten sind von der Gegenseite zu ersetzen, sofern es sich um einen ausschließlich von der Gegenseite verursachten Verkehrsunfall handelt.

6. Sonstige Ansprüche

Daneben können eine Reihe weitere Positionen von der Gegenseite zu ersetzen sein. Dies können etwa die sog. Unfallnebenkostenpauschale sein, Fahrtkosten, An- und Abmeldekosten oder auch Entsorgungskosten.

7. Ansprüche bei Personenschaden

Kommt es bei einem Unfall nicht nur zu einem Sachschaden, sondern auch zu einem Personenschaden kommen weitere Ansprüche in Betracht. Dies können insbesondere Ansprüche auf Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, auf Ersatz des sog. Haushaltsführungsschadens sowie des Verdienstausfalls sein.

Sollten Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls sein, empfehlen wir, eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Unfallregulierung zu beauftragen, die Erfahrung im Umgang mit gegnerischen Haftpflichtversicherungen hat. Nicht selten entgehen Personen in Unkenntnis der Rechtslage Ansprüche, die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten wären.


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