Ansprüche nach einem Fahrradunfall. Bekomme ich Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall?

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Gerade in größeren Städten nutzen viele das Fahrrad, um im dichten Berufsverkehr morgens schneller zur Arbeit zu kommen oder sich in der Innenstadt eine lange Parkplatzsuche zu ersparen.

Das Fahrrad ist damit für Viele eine praktische und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch Radfahren ist im dichten Stadtverkehr nicht ungefährlich. Häufig sind Radwege- wenn überhaupt vorhanden- nur markierte Streifen am rechten Fahrbahnrand. Gerade beim Linksabbiegen oder dem Einfahren von einem Grundstück aus ist es dann leicht passiert:

Ein PKW übersieht den kreuzenden Fahrradfahrer und rammt das Fahrrad. Kommt es dann zu einem Sturz, verletzen sich Fahrradfahrer bei entsprechender Geschwindigkeit oft schwer.

Knochenbrüche, Gehirnerschütterung, Prellungen und blutende Wunden sind häufige Folgen.

Wer haftet für Verletzungen nach einem Fahrradunfall? Bekomme ich Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall? 

Fahrradunfälle gehören zu den häufigsten Ursachen für Personenschäden im Straßenverkehr.

Grundsätzlich gilt: Wer bei einem Fahrradunfall mit einem PKW nicht unerhebliche körperliche oder auch psychischer Verletzungen davonträgt, hat gewöhnlich auch Anspruch auf ein Schmerzensgeld als  immateriellen Schadensersatz. Nicht unerheblich bedeutet hier, dass leichte Prellungen oder kaum merkliche Abschürfungen noch nicht ausreichen, um ein Schmerzensgeld zu bekommen.

Bei Knochenbrüche, Gehirnerschütterungen, schwere Prellungen oder blutende Wunden steht Ihnen jedoch ein Schmerzensgeld als Ausgleich zu.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld für Personenschäden nach einem Fahrradunfall? 

Wer Opfer eines Fahrradunfalls geworden ist, möchte  natürlich wissen, wie hoch nun das Schmerzensgeld für den erlittenen Personenschaden ausfällt. Doch das lässt sich leider nicht pauschal sagen. Hier kommt es auf den ganz konkreten Einzelfall an.

Welche Verletzungen wurden verursacht? Wie lange dauern die Schmerzen und die medizinische Behandlung? Heilt die Verletzung wieder aus oder bleiben Dauerschäden? Was waren die Gesamtumstände des Unfalls?

Anhand all dieser Kriterien muss nun eingeordnet werden, welches Schmerzensgeld für den konkreten Unfall angemessen erscheint. Die bisherigen Urteile in ähnlichen Fällen werden dabei als Orientierung genutzt.

Das OLG Hamm hat 2003 ( Az: 6  U 105/03) für einen Fahrradunfall mit mehrfachen Knochenbrüchen ein Schmerzensgeld in Höhe von € 5.000,00 ausgeurteilt. Für einen Unfall mit Schädelhirntrauma und Dauerschäden dagegen € 75.000,00 ( OLG Hamm, Az: 27 U 6/01).

Das konkrete Schmerzensgeld sollte daher ein Rechtsanwalt für Personenschadensrecht beziffern.

Wie beantrage ich Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall? 

Das Schmerzensgeld muss beim Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung schriftlich gefordert werden. Wenn Sie bei der gegnerischen Versicherung etwaige Schäden am Fahrrad geltend machen, müssen Sie für ein Schmerzensgeld zusätzlich auch angeben, welche Verletzungen Sie erlitten haben, welche Höhe Schmerzensgeld Sie fordern und Sie müssen nachweisen, dass der Unfall auch Ursache der Beschwerden ist. Wenn die Versicherung Schmerzensgeld ablehnt, kann auch Klage bei Gericht eingereicht werden.

Haftet immer der Autofahrer für einen Fahrradunfall? 

Was Viele nicht wissen: Ein Autofahrer haftet nach einem Unfall auch unabhängig von seiner Schuld. In Deutschland gilt für einen Autofahrer nämlich die sogenannte Gefährdungshaftung für die Betriebsgefahr. Dies ist eine Haftung nur dafür, dass man ein Auto im Straßenverkehr nutzt. Das bedeutet aber nicht, dass der Autofahrer immer für alle Schäden haftet.

Ein Fehlverhalten des Fahrradfahrers kann als Mitverschulden die Ansprüche mindern oder sogar ganz ausschließen. Ob ein Mitverschulden vorliegt und in welcher Höhe es besteht, muss dann für den Einzelfall entschieden werden. Das wirkt sich auch auf das Schmerzensgeld nach dem Unfall aus.

Brauche ich nach einem Fahrradunfall einen Anwalt? 

Um ein Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall zu bekommen, muss es aktiv gefordert werden. Sie müssen daher wissen, welche Höhe an Schmerzensgeld Sie für Ihre Verletzungen verlangen können. Sie sollten dabei nicht zu wenig, aber auch nicht zu viel bei der Versicherung fordern, um nach Möglichkeit ohne eine Klage Schmerzensgeld zu bekommen.

Die Verhandlungen mit der Versicherung sind oft mühsam. Die Forderungen werden oft erstmal abgelehnt, besonders wenn die Unfallopfer nicht von einem Anwalt vertreten werden.   Schmerzensgeldforderungen kosten nicht nur die Zeit, sondern auch die Nerven des Verletzten.

Ein auf Schmerzensgeld und Personenschaden spezialisierter Anwalt kann die Verhandlungen mit der Versicherung übernehmen.

Da die Verletzungen bei Fahrradunfällen oft schwer und das Schmerzensgeld entsprechend hoch ist, müssen Klagen gegen den Schädiger oder die Versicherung oft vor dem Landgericht geführt werden. Hier herrscht Anwaltszwang.

Sie möchten Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall bekommen?

Als Anwalt für Personenschaden und Schmerzensgeld helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche nach einem Fahrradunfall, Motorradunfall oder Unfall mit PKW durchzusetzen.

Wir regulieren Personenschäden nicht nur in Leipzig sondern ganz unkompliziert deutschlandweit. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Wir führen Erstberatungen vor Ort, per Video oder telefonisch durch.





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