Anwalt - Bosnien und Herzegowina

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Die Advokatur in Bosnien und Herzegowina hat eine einhundertdreißigjährige Tradition – das erste geschriebene Gesetz erließ das österreichisch-ungarische Reich im Jahr 1883. Dieses Datum wird heute als der Anfang der unabhängigen und selbstständigen Advokatur in Bosnien und Herzegowina anerkannt. Mit den „Advokatur Regeln“, so hieß das Gesetz, wurden ein einmaliges System und die freie Beschäftigung mit der Advokatur begründet.

Das zweite Gesetz wurde 1909 erlassen und damit wurden Anwaltskammern in Sarajevo, Leibach, Split und Dubrovnik gegründet. Mit diesem Gesetz bekam die Advokatur ihre Anwaltskammer, ihre Organe und es existierte auch ein Anwaltsverzeichnis.

1929 wurde das Anwaltsgesetz erlassen, in dem die Lage der Anwälte im Königreich Jugoslawien ausgeglichen wurde. Im selben Jahr hat der Bundesminister der Justiz ein Gesetz erlassen und so wurden neue Anwaltskammern in Jugoslawien gegründet – die schon existierenden und früher gegründeten Anwaltskammern in Sarajevo haben ihre Arbeit fortgesetzt. Jede Person, die die gesetzlichen Bedingungen erfüllte, hatte das Recht, in das Anwaltsverzeichnis eingeschrieben zu werden.

In der Zeit des kommunistischen Regimes Ende 1946 wurde ein neues Gesetz über die Advokatur erlassen, wonach die Advokaturen der Aufsicht des Justizministeriums unterlagen.

1957 erließ man ein neues Gesetz über die Advokatur; die Advokatur wurde ein öffentliches Amt, welches neben der Vertretung der Bürgers auch das Recht beinhaltete, Arbeitsorganisationen und Ämter zu vertreten. Das Gesetz über die Advokatur in Bosnien und Herzegowina wurde 1971 erlassen und es wird auch die Zeitschrift „Advokatur“ gegründet.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac


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