Anwalt erklärt den Sprit-Skandal – zu hoher Spritverbrauch ermöglicht Autorückgabe an Hersteller

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Es ist amtlich.

Nachdem bereits seit September 2015 klar ist, dass die Autohersteller nur durch den Einbau einer illegalen Abschaltvorrichtung die gesetzlichen Abgaswerte – zumindest auf dem Prüfstand – erfüllen konnten (Dieselskandal), berichten nunmehr mehrere unabhängige Medien darüber, dass bei bis zu 40 Prozent aller Fahrzeuge in Deutschland auch die Verbrauchswerte zum Spritverbrauch vorsätzlich falsch angegeben wurden (Sprit-Skandal). 

Porsche hat dies sogar bei seinem Modell 911 zugegeben und über den Mutterkonzern VW eine Selbstanzeige bei dem Kraftfahrt-Bundesamt vorgenommen.

Die Autohersteller haben bewusst niedrige Verbrauchswerte in den Verkaufsprospekten angegeben, um kosten- und umweltbewusste Autokäufer zu einem Kauf zu motivieren. Nunmehr stellt sich jedoch heraus, dass fast jedes zweite Fahrzeug nicht ansatzweise in der Lage ist, diese niedrigen Verbrauchswerte zu erreichen, selbst wenn man mit dem Fahrzeug äußerst besonnen im Sinne der Hersteller fährt.

Zu hoher Benzinverbrauch rechtfertigt den Rücktritt vom Kaufvertrag

Der Bundesgerichtshof sowie das Oberlandesgericht Hamm haben bereits festgestellt, dass eine Abweichung von den Herstellerangaben von mehr als 10 Prozent bereits einen erheblichen Sachmangel bedeutet. Diese Grenze überschreitet fast jedes zweite Auto. Dem Käufer stehen dann Gewährleistungsrechte gegenüber dem Autoverkäufer zu.

I. Nachbesserung

Bevor der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden kann, muss geprüft werden, ob der Verkäufer den Mangel beseitigen könnte. Sollte dies nicht der Fall sein, weil das Auto von Anfang an nicht in der Lage war, die Herstellerangaben zu erreichen, spricht man von einer Unmöglichkeit der Nachbesserung. Dies bedeutet, dass der Händler nicht zu einer Reparatur aufgefordert werden muss.

II. Rücktritt vom Kaufvertrag

Sie können sodann direkt den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und die damalige Kaufpreiserstattung gegen Herausgabe des Fahrzeuges fordern. Dies ist in der Regel 2 Jahre lang ab der Fahrzeuglieferung möglich. 

III. Kaufpreisminderung

Alternativ können Sie auch den Kaufpreis mindern und das Fahrzeug behalten, weil dieser Mangel den Wert des Autos senkt. Seien Sie sich jedoch bewusst, wenn Sie die Kaufpreisminderung erklären, dass Sie dann nicht mehr auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages umschwenken können. 

IV. Fahrzeugrückgabe an den Hersteller

Sofern der Autokauf länger als 2 Jahre zurückliegt, sollten Sie von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob eine Fahrzeugrückgabe an den Hersteller gegen Erstattung des Kaufpreises möglich ist. Sofern der Hersteller nämlich die Verbrauchswerte vorsätzlich falsch angab, kann von einer arglistigen Täuschung nach § 123 BGB und von einer vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB ausgegangen werden. Aufgrund dieser Normen wurde bereits der VW Konzern tausendfach verurteilt, manipulierte Autos gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, obwohl der Hersteller in der Regel keinen Vertrag mit dem Autokäufer eingegangen ist. Ein Vertragsverhältnis besteht regelmäßig nur mit dem Händler.

Alle Automarken können betroffen sein, Benziner und Diesel!

V. Was tun?

Gerne helfen wir Ihnen dabei herauszufinden, ob auch Ihr Fahrzeug mehr verbraucht, als es sollte. Da fast jedes zweite Auto zu viel verbraucht, als vom Hersteller versprochen, ist dies äußerst wahrscheinlich. Unsere Anwaltskanzlei Balduin & Partner ist auf die Vertretung von Autobesitzern spezialisiert. Wir haben bereits tausende Prozesse gegen Autohändler & Autohersteller erfolgreich geführt. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.

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