Falscher Sprit

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Ein Autofahrer hatte auf dem Weg zur Arbeit Benzin statt Diesel getankt. Den entstandenen Motorschaden wollte die Versicherung nicht zahlen. Auch das Finanzamt wollte den gesamten Schaden steuerlich nicht anerkennen. Nach Auffassung des FG Niedersachsen können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden (Az.: 9 K 218/12); die Revision zum Bundesfinanzhof wurde jedoch zugelassen.


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