Anwalt für Kinderpornografie: Was tun bei Beschuldigungen nach § 184b?
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2022 gab es 42.075 polizeiliche Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf Kinderpornografie (§ 184b StGB). Was für die Strafverfolgungsbehörden ein Massenverfahren ist, ist für den einzelnen Beschuldigten häufig eine Katastrophe. Als erfahrener Strafverteidiger im Bereich Kinderpornografie (§ 184b StGB) berät Fachanwalt Daniel Brunkhorst täglich Mandaten in diesem Bereich.
Ermittlungen im Kontext des § 184b StGB: Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material
Wenn jemand im Rahmen des § 184b StGB ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, hat dies regelmäßig einen von zwei Gründen:
- Die US-Einrichtung National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) hat einen Verdachtsfall gemeldet, der an deutsche Strafverfolger weitergeleitet wurde.
- Aufgrund einer Anzeige oder Ermittlung gegen eine andere Person besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte kinderpornografische Inhalte empfangen, besessen oder verbreitet haben könnte.
In beiden Fällen kann eine Durchsuchung der Wohnung, des Arbeitsplatzes und der Fahrzeuge des Beschuldigten erfolgen. Dabei werden Computer und mobile Speichermedien beschlagnahmt. Die Auswertung dieser Daten bildet die Basis für das nachfolgende Strafverfahren. Es kann bis zu einem halben Jahr oder länger dauern, bis nach einer Meldung durch das NCMEC eine Durchsuchung stattfindet. Die Auswertung der beschlagnahmten Daten kann bis zu einem Jahr und deutlich länger (Teile von NRW: 3 Jahre!) in Anspruch nehmen; dies ist für jedes Bundesland unterschiedlich. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Kinderpornografie (§ 184b StGB) kann in dieser Zeit wertvolle Unterstützung bieten und sicherstellen, dass die Rechte des Beschuldigten gewahrt bleiben.
UPDATE: Derzeit beobachten wir eine Reihe von Durchsuchungen, bei denen die vorgeworfene Tat nach NCMEC über ein Jahr vergangen ist, wenn das zuständige Amtsgericht den Durchsuchungsbeschluss erlässt. Es gibt erste Hinweise darauf, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist. Wenn Sie von einem solchen Beschluss betroffen sind, beauftragen Sie uns, um diesen Beschluss anzugreifen!
Was genau ist „Kinderpornografie“ nach § 184b StGB?
Laut § 184b StGB bezeichnet Kinderpornografie jegliche pornografische Inhalte, die Kinder unter 14 Jahren in sexuellen Handlungen zeigen. Dies kann verschiedene Szenarien umfassen, von sexuellen Handlungen, die Kinder an sich selbst oder mit Tieren durchführen, bis hin zu Interaktionen zwischen Kindern und Erwachsenen. Der Begriff der „Kinderpornografie“ schließt sowohl reale als auch fiktive Darstellungen ein. Bei der realen Kinderpornografie werden echte Handlungen gezeigt, während fiktive Darstellungen, wie computergenerierte Bilder, keine tatsächliche sexuelle Handlung darstellen. Auch Inhalte von „Scheinkindern“ – also Darsteller die tatsächlich älter als 14 Jahre sind, aber jünger wirken, sind strafbar.
Kinderpornografie: Strafmaß gemäß § 184b StGB
Das Gesetz sieht eine Mindeststrafe von drei Monaten bis zu 10 Jahren für den Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischem Material vor. Bei einem Erstverstoß wird in der Regel eine Gefängnisstrafe verhängt, die von der Menge und Art der festgestellten Inhalte abhängt. Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, mit solchen Vorwürfen konfrontiert wird, ist es essentiell, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Kinderpornografie zu wenden.
Der Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst hat umfangreiche Erfahrung im Bereich "Sexualdelikte" und speziell im Kontext des § 184b StGB. Er bietet Unterstützung und eine kostenlose Erstberatung an.
Für Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre gelten andere Regeln, die wir Ihnen in einem persönlichen und kostenfreien Gespräch gerne erläutern.
Kinderpornografie: Bewährung bei einem Vorwurf nach § 184b StGB
Es ist möglich nach § 184b StGB verurteilt zu werden und Bewährung zu erhalten. Die Mindeststrafe bei Kinderpornografie ist drei Monate Freiheitsstrafe. Bei Verurteilungen bis einschließlich zwei Jahren Freiheitsstrafe ist eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung möglich, wenn die Voraussetzungen stimmen (§ 56 StgB).
Eine Verteidigung muss daher zwei Sachen sicherstellen: Zum einen muss der Tatvorwurf so weit beschränkt werden und es müssen positive Strafzumessungsgründe in das Verfahren eingeführt werden, so dass am Ende sicher ist, dass die Freiheitsstrafe im Urteil 2 Jahre nicht überschreitet.
Zum anderen muss der Angeklagte so dargestellt und in die Lage versetzt werden, dass die Legalprognose positiv ist. Es muss also eine Erwartung geschaffen werden, dass er zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird.
All diese Punkte brauchen eine durchdachte Verteidigungsstrategie, Zeit und die Mitarbeit des Beschuldigten. So sind zum Beispiel therapeutische Bemühungen ein Schlüssel zum Absichern guter Ergebnisse, wenn kein Freispruch möglich ist.
Für Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre gelten andere Regeln, die wir Ihnen in einem persönlichen und kostenfreien Gespräch gerne erläutern.
Mit geschickter Verteidigung erwartet fast alle Ersttäter lediglich eine Bewährungsstrafe.
Rückgabe von beschlagnahmten Geräten
Nicht alle beschlagnahmten Geräte werden vom Staat einbehalten. Nur Geräte, auf denen verbotene Inhalte gefunden wurden, werden als Beweismittel betrachtet und nicht zurückgegeben. Andere Geräte, insbesondere solche, die wichtige Geschäftsdaten enthalten, können oft ohne größere Probleme zurückgefordert werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann hierbei helfen, die Rückgabe zu beschleunigen und sicherzustellen, dass die Rechte des Betroffenen gewahrt bleiben.

Nicht warten: Profis beauftragen!
Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht verteidigt Rechtsanwalt Brunkhorst aus Hannover bundesweit Beschuldigte und Angeklagte in Verfahren wegen Kinderpornografie (§ 184b StGB). In persönlichen Gesprächen in der Kanzlei oder in Videocalls erläutert Ihnen der Verteidiger Ihre Möglichkeiten und bespricht ein gemeinsames Vorgehen, unabhängig davon wo Sie sich befinden. Die Kanzlei um das Team um Sexualstrafrechtsverteidiger Daniel Brunkhorst bietet ein kostenloses Erstgespräch an, bei dem Ihre Fragen geklärt werden können.
Am 29.08.2024 an neue Rechtslage angepasst.
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