Anwalt Markenrecht - Fachanwalt berät kompetent im Markenrecht

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Anwalt Markenrecht – Fachanwalt berät kompetent im Markenrecht

Als Anwalt Markenrecht sind wir täglich mit der Bearbeitung komplexer Mandate im Markenrecht beschäftigt. Das reicht von die markenrechtlichen Beratung über die Markenanmeldung, die darauf folgende Markenüberwachung bis hin zur Verteidigung ihrer Marke gerichtlich und außergerichtlich. Selbstverständlich wären wir auch Angriffe gegen die Marken unserer Mandanten ab. Aufgrund der hohen Gegenstandswerte im Markenrecht und der gravierenden Auswirkungen einer Markenverletzung sollten Markeninhaber auf kompetente Berater als Anwalt für Markenrecht vertrauen. 

Erfahren Sie hier mehr über unsere Tätigkeit als Anwalt für Markenrecht!

Fachanwalt Markenrecht - gibt es das?

Einen Fachawanwalt Markenrecht gibt es nicht. Das Markenrecht gehört zum Gewerblichen Rechtsschutz. Wer also über einen Fachanwaltstitel im Gewerblichen Rechtsschutz verfügt, hat entsprechende Kenntnisse im Markenrecht nachgewiesen, auch wenn er sich damit nicht Fachanwalt Markenrecht nennen kann.

Anwalt Markenrecht: Marke anmelden - Umfassender Schutz für Ihr geistiges Eigentum

In der heutigen wettbewerbsintensiven Geschäftswelt sind Marken zu einem unverzichtbaren Werkzeug geworden, um Unternehmen dabei zu helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben und eine nachhaltige Identität aufzubauen. Das Markenrecht spielt hierbei eine fundamentale Rolle, um den Schutz und die Durchsetzung dieser zentralen Unternehmensressource zu gewährleisten. Als Anwalt für Markenrecht beschäftigen wir uns täglich mit den juristischen Fragestellungen, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, wenn es um die Anmeldung, den Schutz und die Verteidigung ihrer Marken geht.


Das Markenrecht umfasst ein breites Spektrum an Themen, die Unternehmen gewissenhaft beachten müssen. Von der Auswahl einer geeigneten Marke und deren Anmeldung bis hin zur Überwachung des Marktes und der Durchsetzung von Markenrechten stehen Unternehmen vor Herausforderungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Vermeidung von Markenverletzungen sind von grundlegender Bedeutung, um das geistige Eigentum eines Unternehmens zu schützen und den langfristigen Erfolg der Marke sicherzustellen.


In dieser komplexen und sich ständig weiterentwickelnden rechtlichen Landschaft ist es von enormer Bedeutung, dass Unternehmen und Markeninhaber mit den juristischen Fragestellungen des Markenrechts vertraut sind. Der Schutz von Marken erfordert eine strategische Herangehensweise, die richtige Anmeldung und Registrierung der Marke, die Überwachung potenzieller Verletzungen und die Durchsetzung der eigenen Rechte


Vertrauen Sie daher auf unsere Erfahrungen als Anwalt für Markenrecht, um Ihre Marke anzumelden und somit den Schutz Ihres geistigen Eigentums zu gewährleisten. Durch die Registrierung Ihrer Marke erhalten Sie nicht nur den Schutz, sondern auch das ausschließliche Recht an Ihrer Marke. Dadurch wird anderen Parteien untersagt, Ihre angemeldete Marke geschäftlich zu nutzen. Falls jedoch externe Akteure dieses Recht verletzen, stehen Ihnen diverse Handlungsoptionen zur Verfügung, um gegen derartige Verstöße vorzugehen. Daher ist es von großer Bedeutung, sich in dieser Angelegenheit mit einem Rechtsbeistand abzustimmen, um potenzielle Ansprüche eingehend prüfen zu lassen.


Egal, ob Sie den Schutz einer Wortmarke, Bildmarke, eine Bildmarke mit Wortelementen, eine Form- oder 3D-Marke, eine Farbmarke, eine Hörmarke, eine Multimedia-Marke, Positionsmarke, Bewegungsmarke, eine Marke mit Mustern oder ein Hologramm als Marke oder eine sonstige Marke schützen möchten – wir stehen Ihnen als Anwalt für Markenrecht bei der Registrierung Ihrer Marke in Deutschland, der Europäischen Union oder für eine "internationale Marke" / IR Marke zur Seite.


Anwalt Markenrecht erstellt Markenlizenzvertrag - Ihre Marke gewinnbringend nutzen


In einer wettbewerbsintensiven Geschäftswelt ist es für Markeninhaber von entscheidender Bedeutung, das volle Potenzial ihrer Marke auszuschöpfen. Ein wirksames Instrument, um dies zu erreichen, ist der Markenlizenzvertrag. Als Inhaber eines Markenrechts haben Sie in erster Linie das exklusive Recht, Ihre Marke zu nutzen. Allerdings haben Sie auch die Möglichkeit, anderen Personen die Nutzung Ihres Markenrechts zu gestatten (§ 30 Abs. 1 MarkenG) – im Rahmen einer sog. Lizenz. Die Bedingungen und der Umfang dieser Lizenz werden in einem Markenlizenzvertrag zwischen Ihnen und dem Lizenznehmer festgehalten. Durch eine solche Lizenz erhalten Dritte die Berechtigung, bestimmte ausschließliche Schutzrechte des Markeninhabers ebenfalls zu nutzen. Hierbei unterstützen wir Sie als Anwalt für Markenrecht.


Dieses bedeutende Instrument erlaubt es, die eigenen Markenrechte gewinnbringend zu nutzen und dabei die wirtschaftliche Stellung im Markt zu stärken. Durch die Vergabe von Lizenzen können Markeninhaber nicht nur ihre Marke monetarisieren, sondern auch den Bekanntheitsgrad und die Reichweite ihrer Marke gezielt steigern.


Im Rahmen eines Markenlizenzvertrags werden die Bedingungen und der Umfang der Lizenzvereinbarung zwischen dem Markeninhaber und dem Lizenznehmer festgelegt. Dabei stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den Umfang der Lizenz zu definieren. Eine Option besteht darin, eine eingeschränkte Nutzungsübertragung in Form eines Mitbenutzungsrechts zu gewähren. Alternativ dazu kann eine ausschließliche Lizenz vereinbart werden, bei der der Lizenznehmer sowohl Dritten als auch dem Markeninhaber selbst die Nutzung der Marke untersagen kann. Zusätzlich können zeitliche und räumliche Beschränkungen im Vertrag festgelegt werden, um die Nutzung der Marke zu regeln.


Ein Markenlizenzvertrag gibt Ihnen die Sicherheit, Ihre individuellen Vorstellungen von der Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte umzusetzen. Als Anwalt für Markenrecht stehen wir Ihnen gerne zur individuellen Beratung bezüglich der spezifischen Ausgestaltung solcher Verträge und der damit verbundenen Vor- und Nachteile zur Verfügung, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Als Anwalt für Markenrecht erstellen und verhandeln wir Ihren Markenlizenzvertrag.


Anwalt Markenrecht übernimmt Markenüberwachung


Obwohl die Eintragung Ihrer Marke bereits ein bedeutender Schritt ist, endet die Arbeit damit nicht. Es ist vielmehr erforderlich, dass Sie kontinuierlich die eingetragenen Marken überwachen bzw. durch einen Anwalt für Markenrecht überwachen lassen, um eine mögliche Verwässerung durch ähnliche Marken zu verhindern. Die zuständigen Markenämter wie DPMA, EUIPO und WIPO prüfen bei der Anmeldung neuer Marken nicht automatisch, ob bereits identische oder verwechslungsfähige Marken registriert sind. Es liegt in der Verantwortung des Markeninhabers, seine Marke zu schützen. Durch die Durchführung einer Markenbewachung wird der Markenschutz sichergestellt, indem proaktive Überprüfungen in den entsprechenden Registern durchgeführt werden.


Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Markenrecht in München übernehmen gerne die erforderliche Markenbewachung für Sie. In regelmäßigen Abständen überprüfen sie verschiedene Marken- und Handelsregister auf neue Anmeldungen und mögliche Kollisionen. Denn wenn solche Vorkommnisse über einen längeren Zeitraum hinweg ignoriert werden, könnten Ihre eigenen Markenrechte gefährdet und die Identität Ihrer Marke geschwächt werden.


Falls der Schutz Ihrer Marke durch potenziell identische oder ähnliche Marken gefährdet ist, können Sie ein sogenanntes Widerspruchsverfahren einleiten. Es ist jedoch wichtig, dass Sie schnell handeln, da ein Widerspruch nur innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der potenziell verwechslungsfähigen Marke möglich ist. Danach ist nur noch ein Antrag auf Löschung bzw. eine Klage möglich, was mit größeren Risiken und höheren Kosten verbunden ist. Eine effiziente und kontinuierliche Markenbewachung ist daher unerlässlich. Aufgrund unserer Erfahrungen als Anwalt für Markenrecht können wir aufgrund unserer langjährigen Fachkenntnis professionell und präzise beurteilen, ob eine Markenverletzung vorliegt oder nicht.


Anwalt für Markenrecht hilft bei Markenverletzung


Unternehmer, die ihre Marke erfolgreich registrieren lassen, erhalten das ausschließliche Nutzungsrecht für ihre Marke. Eine Markenverletzung ist gegeben, wenn eine Person oder ein Unternehmen Ihre eingetragene Marke ohne Zustimmung nutzt. Dies kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich der Verwendung einer ähnlichen Marke, die eine Verwirrung bei den Verbrauchern hervorruft, oder der Nachahmung Ihrer Marke, um von ihrer Bekanntheit und ihrem Ruf zu profitieren. Wenn ein Mitbewerber dieses Recht verletzt, hat der Markeninhaber ggf. das Recht, vor Gericht zu gehen und Schadensersatz zu fordern. Die Rechtsdurchsetzung erfolgt idealerweise durch einen Anwalt für Markenrecht.


Um eine Markenverletzung zu erkennen und effektiv dagegen vorzugehen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Marken überwachen und proaktiv handeln. Dies beinhaltet die regelmäßige Überprüfung von Markenregistern und Marktaktivitäten, um potenzielle Verletzungen zu identifizieren. Eine frühzeitige Erkennung gibt Ihnen die Möglichkeit, schnell zu reagieren und angemessene rechtliche Schritte einzuleiten.


Im Markengesetz, genauer gesagt in § 14 Abs. 2 bis 4, sind kodifizierte Markenrechtsverletzungen festgelegt. Diese Bestimmungen gewähren Schutz für die Identität, Verwechslungsgefahr und den Ruf Ihrer eingetragenen Marke. Eine solche Verletzung muss jedoch im geschäftlichen Verkehr erfolgen, das heißt, sie muss mit kommerziellen Unternehmungen verbunden sein, die auf wirtschaftlichen Vorteil abzielen und ein eigenes oder fremdes Geschäftsinteresse verfolgen. Eine rein private Nutzung stellt hingegen keine Markenrechtsverletzung dar. Zudem muss eine markenmäßige Verwendung gegeben sein, das bedeutet, dass die Marke als Herkunftshinweis für die Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens verstanden werden muss. Eine rein beschreibende Verwendung oder ähnliches ist nicht erfasst. Sind diese Voraussetzungen gegeben, stehen Ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung.


Als Anwalt für Markenrecht treten wir regelmäßig zielgerichtet und erfolgreich gegen solche Markenrechtsverletzungen vor und unterstützen Sie bei jedem Schritt des Verfahrens.


Markenpiraterie bekämpfen mit Anwalt für Markenrecht


Eine Marke repräsentiert nicht selten einen erheblichen Firmenwert. Einerseits dient sie als Identifikationsmerkmal für Ihr Unternehmen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung. Andererseits ermöglicht sie es Ihrem Unternehmen, sich von Konkurrenzangeboten abzuheben zu differenzieren. Eine der größten Bedrohungen für Markeninhaber ist die Markenpiraterie, ein Phänomen, das Unternehmen weltweit betrifft.

Markenpiraterie bezeichnet den unautorisierten Gebrauch oder die Nachahmung einer geschützten Marke durch Dritte, mit dem Ziel, von der etablierten Reputation und dem Erfolg der Marke zu profitieren. Dieses dreiste Vorgehen gefährdet nicht nur die finanzielle Stabilität und den Ruf des Markeninhabers, sondern schadet auch den Verbrauchern, die möglicherweise minderwertige oder gefälschte Produkte erhalten


Mit dem Aufkommen neuer Vertriebs- und Handelsmöglichkeiten über das Internet sowie der zunehmenden Globalisierung und der damit einhergehenden Verringerung von Handelshemmnissen wird es Kriminellen leicht gemacht, gefälschte Produkte und Plagiate über Ländergrenzen hinweg zu vertreiben und erheblichen wirtschaftlichen Schaden anzurichten. Darüber hinaus sind Verstöße gegen das Urheberrecht aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung keine Seltenheit mehr. Durch technologische Möglichkeiten ist die Vervielfältigung geschützter Werke aus Bereichen wie Kunst, Film oder Musik erheblich vereinfacht worden. Die Schäden durch Marken- und Produktpiraterie steigen jährlich in enormem Ausmaß. Plagiate, Raubkopien und Fälschungen boomen auf dem Markt für billige Imitate. Markeninhaber erleiden dadurch nicht nur Umsatz- und Gewinnverluste, sondern auch Image-Schäden, da ihnen bzw. ihren Unternehmen oft minderwertige Waren zugeschrieben werden.


Um gegen Markenpiraterie vorzugehen, ist eine umfassende Strategie erforderlich, die präventive Maßnahmen und rechtliche Schritte umfasst. Zu den präventiven Maßnahmen gehören unter anderem eine sorgfältige Markenüberwachung, um potenzielle Verletzungen frühzeitig zu erkennen. Rechtliche Schritte umfassen das Einleiten von gerichtlichen Verfahren gegen Markenpiraten, um Schadensersatz zu fordern und eine Unterlassung der Verletzungshandlungen zu erwirken. Hierzu beraten wir Sie kompetent als Anwalt für Markenrecht.


Sie können sich mit Hilfe unserer versierten und erfahrenen Anwälte für Markenrecht in München zur Wehr setzen. Dies kann beispielsweise durch die Stellung von Beschlagnahmeanträgen beim in- und ausländischen Zoll sowie die Einschaltung von Strafverfolgungs- und Zivilrechtsbehörden geschehen.


Abmahnung Markenrecht – Fachanwalt hilft


Im Bereich des Markenrechts sind Abmahnungen ein bedeutendes rechtliches Instrument, um Verstöße gegen Markenrechte effektiv zu verfolgen und zu ahnden. Abmahnungen dienen dazu, den Verletzer auf sein rechtswidriges Verhalten hinzuweisen, ihn zur Unterlassung aufzufordern und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese werden meist durch einen Anwalt für Markenrecht ausgesprochen.


Abmahnungen im Markenrecht haben verschiedene Ziele. Zum einen sollen sie den Verletzer davon abhalten, seine markenrechtsverletzenden Aktivitäten fortzusetzen und dadurch weiteren Schaden zu verursachen. Zum anderen ermöglichen Abmahnungen dem Markeninhaber, seine Rechte zu verteidigen und den Verletzer zur Verantwortung zu ziehen. Sie bieten eine außergerichtliche Lösung für Markenstreitigkeiten, die in vielen Fällen zu einer schnellen Beilegung führen kann, ohne dass ein langwieriger Rechtsstreit erforderlich ist.


Die markenrechtliche Abmahnung dient dazu, verschiedene Ansprüche gegen den Verletzer durchzusetzen. Eine Abmahnung umfasst in der Regel Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, in denen der Dritte sich verpflichtet, bestimmte Handlungen zukünftig zu unterlassen und bei Verstoß eine Vertragsstrafe zu zahlen. Zusätzlich hat der Markeninhaber bei einer Verletzung seiner Marke Anspruch auf Schadensersatz, den er vorrangig außergerichtlich durch die Abmahnung geltend machen kann. Im Rahmen einer Abmahnung werden auch regelmäßig Auskunftsansprüche erhoben, um das Ausmaß der Markenrechtsverletzung durch den Verletzer zu ermitteln.


Die Abmahnung selbst sollte präzise und klar formuliert sein. Sie muss den Verletzer über den konkreten Verstoß informieren, eine Unterlassungserklärung fordern und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine fundierte rechtliche Argumentation und die Bezugnahme auf einschlägige Gesetze und Rechtsprechung sind entscheidend, um die Wirksamkeit der Abmahnung zu stärken.


Unsere Rechtsanwälte haben bereits unzählige Abmahnungen im Markenrecht ausgesprochen bzw. Mandanten gegen solche Abmahnungen verteidigt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise als Anwalt für Markenrecht in München. Selbstverständlich für Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.


Einstweilige Verfügung Markenrecht


Die Durchsetzung von Markenrechten erfordert oft schnelle und effektive Maßnahmen, um unmittelbaren Schaden abzuwenden. In solchen Situationen kann die Beantragung einer einstweiligen Verfügung ein wirksames rechtliches Instrument sein.


Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtliches Verfahren, das es einem Markeninhaber ermöglicht, unverzüglich gegen eine mutmaßliche Markenrechtsverletzung vorzugehen. Durch eine einstweilige Verfügung kann der Markeninhaber die sofortige Unterlassung des vermeintlichen Verstoßes sowie weitere Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die Beschlagnahme von Produkten oder die Sperrung von Internetseiten, beantragen. Die einstweilige Verfügung wird innerhalb weniger Stunden oder Tage im Rahmen eines Eilverfahrens erlassen.


Der Vorteil einer einstweiligen Verfügung im Markenrecht liegt in ihrer Schnelligkeit. Durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung kann der Markeninhaber sofortige Maßnahmen ergreifen, um die weitere Verletzung seiner Rechte zu unterbinden und somit einen umfassenden Schutz seiner Marke zu gewährleisten.


Beachten Sie jedoch, dass dies nur innerhalb von etwa vier bis sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Verstoßes möglich ist. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend eine fachlich einwandfreie und effiziente Überwachung Ihrer Marke. Sollte die einstweilige Verfügung ebenfalls keinen Erfolg bringen, besteht schließlich noch die Möglichkeit einer Verletzungs- und Unterlassungsklage. Wir beraten und vertreten Sie als Anwalt für Markenrecht dazu.


Anwalt für Markenrecht: Was können wir für Sie tun?


Vertrauen Sie auf unsere kompetente Kanzlei, um Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Unsere Anwälte für Markenrecht verfügen über langjährige Erfahrung und setzen sich engagiert für Ihre Interessen ein. Auf der nachfolgenden Seite finden Sie weitere Informationen und auch ein Kontaktformular, über das Sie uns jederzeit erreichen können:


Anwalt für Markenrecht - Fachanwalt berät kompetent im Markenrecht



Foto(s): DL

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