Anwalt Medizinrecht München: Herzinfarkt als Magenverstimmung verkannt – Klinik haftet für Verzögerung
- 7 Minuten Lesezeit

Herzinfarkt übersehen? Lesen Sie, wie Ihr Patientenanwalt aus München Beweise sichert, Fristen wahrt und Schmerzensgeld bis 500.000 Euro durchsetzt
Stand: 24. Mai 2025
Herzinfarkt verpasst – was tun? Übergeben Sie Ihre Patientenakte sofort an einen spezialisierten Patientenanwalt: Er holt EKG-Protokolle, Laborwerte und Notaufnahmebericht ein, prüft sie auf Diagnosefehler und verhandelt mit der Haftpflichtversicherung. Vergleiche bewegen sich – je nach Schaden – häufig zwischen 30.000 und 150.000 Euro; bei Dauerschäden liegen Vergleichssummen oft weit über 500.000 Euro.
Von Bauchweh zum Infarkt – ein Münchner Arzthaftungsfall
Ein 54-jähriger IT-Berater wird nachts mit brennenden Oberbauchschmerzen in eine Münchner Notaufnahme eingeliefert. Statt eines EKG erhält er Magensäureblocker; das Personal vermutet eine Gastritis. Die Schmerzen lassen nach, doch zwei Stunden später kollabiert der Patient:
Hinter den „Magenbeschwerden“ steckte ein akuter Herzinfarkt. Erst die zweite Blutprobe zeigt erhöhte Troponin-Werte. Die notfallmäßige Katheter-OP kommt zu spät – es bleibt eine dauerhafte Einschränkung der Pumpleistung.
Klinikfehler: fehlendes EKG, verspätete Lyse
Nach aktuellen kardiologischen Empfehlungen muss bei unklaren Oberbauchschmerzen eines über Vierzigjährigen unverzüglich ein EKG geschrieben und kardiales Troponin bestimmt werden.
Im vorliegenden Fall wurde das erste EKG schlicht vergessen; Troponin-Kontrollwerte erhob man erst nach zwei Stunden. Auch die Lysetherapie startete viel zu spät.
Diese Verzögerungen widersprechen dem Facharztstandard und verursachten den ausgedehnten Herzmuskelschaden.
Rolle des Fachanwalts für Medizinrecht
Ein Fachanwalt für Medizinrecht kennt Leitlinien, Laborfenster und Dokumentationspflichten. Er beantragt ein kostenfreies Sachverständigengutachten bei der (Bayerischen) Landesärztekammer, weist die Verzögerungen detailliert nach und beziffert alle Schadenspositionen – von Reha-Kosten über Pflegeaufwand bis zum Erwerbsschaden.
Mandanten profitieren von der Erfahrung in Vergleichsverhandlungen: Versicherer erkennen klar belegte Fehler schneller an und zahlen höhere Beträge.
Kostenfreies Gutachten – so funktioniert das Verfahren
Ihr Patientenanwalt reicht die Behandlungsunterlagen, Akten und Gedächtnisprotokoll bei der Gutachterkommission der Ärztekammer ein. Ein unabhängiger Gutachter untersucht den Ablauf: Wurde das EKG rechtzeitig geschrieben? War die Lyse indiziert? Liegt eine Leitlinienverletzung vor? Für Patienten ist dieses Verfahren kostenlos.
Vergleichsbeträge bei verzögertem Herzinfarkt
- Patienten ohne bleibende Herzschwäche erhalten häufig 30.000 bis 80.000 Euro, abhängig von Schmerzdauer und Arbeitsausfall.
- Mittlere Dauerschäden werden meist mit 80.000 bis 150.000 Euro abgegolten.
- Bleibende Herzinsuffizienz, dauerhafte Ein-Kammer-Schrittmacher oder frühe Erwerbsminderung führen zu Zahlungen weit über 500.000 Euro.
Die Gesamtsumme deckt Schmerzensgeld, Heilbehandlung, Verdienstausfall und zukünftige Therapiekosten ab.
Ihr nächster Schritt
Fordern Sie sofort Ihre Notaufnahmeakte an: EKG-Streifen, Laborbefunde, Triage-Bogen, Medikamentenlisten. Führen Sie ein Gedächtnisprotokoll zu Beginn der Schmerzen, Gesprächen mit Ärzten und Pflegern und zum Zeitpunkt des Kollapses.
Übergeben Sie alle Unterlagen Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht in München. Die dreijährige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler und seinen Folgen erhalten haben.
Ein laufendes Gutachten- bzw. Schlichtungsverfahren stoppt diese Frist, bis es abgeschlossen ist.
Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt
Häufige Fragen - Herzinfarkt übersehen
Stand: 24. Mai 2025
Was ist ein Diagnosefehler in der Notaufnahme?
Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn wichtige Untersuchungen – etwa EKG oder Bluttest – ausgelassen werden und dadurch eine lebensbedrohliche Erkrankung unentdeckt bleibt.
Welche Unterlagen braucht mein Patientenanwalt?
Notaufnahmeprotokoll, EKG-Streifen, Laborwerte, Medikamentenlisten, Ihr Gedächtnisprotokoll und Quittungen über Reha- und Fahrtkosten.
Wann beginnt die Verjährungsfrist – und was bedeutet „Hemmung“?
Die dreijährige Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler erhalten haben. Während eines Gutachtens oder Schlichtungsverfahrens ruht („hemmt“) die Frist; nach Abschluss läuft die verbleibende Zeit weiter.
Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei Herzinfarkt-Fehldiagnose aus?
Kurzzeitige Einschränkungen führen oft zu Vergleichen unter 80.000 Euro. Bei dauerhaften Schäden bewegt sich die Entschädigung zwischen 80.000 und 150.000 Euro. Verbleibende Arbeitsunfähigkeit oder Herzinsuffizienz werden regelmäßig weit über 500.000 Euro entschädigt.
Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt
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Häufige Fragen - FAQ
Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?
Gibt es Kosten, die ich selbst tragen muss?
Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.
Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?
Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.
Übernehmen Sie auch Gerichtstermine außerhalb meiner Region?
Wir nehmen Gerichtstermine persönlich deutschlandweit wahr, damit Sie vor Gericht von dem Ihnen bekannten Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisekosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wir finden in jedem Fall eine bezahlbare Lösung! Im Einzelfall bieten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein Pauschalhonorar an. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten Ihres Falls von einem Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Grundsätzlich rechnen wir bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten jedoch nach Stundensatz ab.
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Ich wohne in einem Ort, in dem die Kanzlei Freihöfer kein Büro hat. Stellt dies ein Problem dar?
Nein, auf keinen Fall! Wir vertreten deutschlandweit Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Freihöfer oder einem anderen spezialisierten Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer über Telefon, weshalb es kein Problem darstellt, wenn sich dieser in einer anderen Stadt befindet.
Sehr gerne vereinbaren wir auch einen Kanzleitermin für ein persönliches Kennenlernen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. In Hamburg befindet sich unsere Zweigstelle, welche ebenfalls mit mehreren Patientenanwälten besetzt ist. In den Städten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart befinden sich unsere Beratungsbüros, in welchen nach vorheriger Absprache jederzeit Besprechungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer stattfinden können.
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Ich habe bereits einen Anwalt. Kann ich den Anwalt einfach wechseln und mich von der Kanzlei Freihöfer vertreten lassen?
Ja, selbstverständlich! Es ist grundsätzlich jederzeit möglich den Anwalt zu wechseln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts übernehmen. Jedoch finden wir auch hier eine für Sie kostengünstige und bezahlbare Lösung.
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