Anwalt Medizinrecht München: Herzinfarkt als Magenverstimmung verkannt – Klinik haftet für Verzögerung

  • 7 Minuten Lesezeit

Herzinfarkt übersehen? Lesen Sie, wie Ihr Patientenanwalt aus München Beweise sichert, Fristen wahrt und Schmerzensgeld bis 500.000 Euro durchsetzt

Stand: 24. Mai 2025 

Herzinfarkt verpasst – was tun? Übergeben Sie Ihre Patientenakte sofort an einen spezialisierten Patientenanwalt: Er holt EKG-Protokolle, Laborwerte und Notaufnahmebericht ein, prüft sie auf Diagnosefehler und verhandelt mit der Haftpflicht­versicherung. Vergleiche bewegen sich – je nach Schaden – häufig zwischen 30.000 und 150.000 Euro; bei Dauerschäden liegen Vergleichssummen oft weit über 500.000 Euro.


Von Bauchweh zum Infarkt – ein Münchner Arzthaftungsfall

Ein 54-jähriger IT-Berater wird nachts mit brennenden Oberbauch­schmerzen in eine Münchner Notaufnahme eingeliefert. Statt eines EKG erhält er Magensäureblocker; das Personal vermutet eine Gastritis. Die Schmerzen lassen nach, doch zwei Stunden später kollabiert der Patient: 

Hinter den „Magenbeschwerden“ steckte ein akuter Herzinfarkt. Erst die zweite Blutprobe zeigt erhöhte Troponin-Werte. Die notfall­mäßige Katheter-OP kommt zu spät – es bleibt eine dauerhafte Einschränkung der Pumpleistung.


Klinikfehler: fehlendes EKG, verspätete Lyse

Nach aktuellen kardiologischen Empfehlungen muss bei unklaren Oberbauch­schmerzen eines über Vierzigjährigen unverzüglich ein EKG geschrieben und kardiales Troponin bestimmt werden. 

Im vorliegenden Fall wurde das erste EKG schlicht vergessen; Troponin-Kontrollwerte erhob man erst nach zwei Stunden. Auch die Lyse­therapie startete viel zu spät. 

Diese Verzögerungen widersprechen dem Facharztstandard und verursachten den ausgedehnten Herzmuskelschaden.


Rolle des Fachanwalts für Medizinrecht

Ein Fachanwalt für Medizinrecht kennt Leitlinien, Laborfenster und Dokumentationspflichten. Er beantragt ein kostenfreies Sachverständigen­gutachten bei der (Bayerischen) Landesärztekammer, weist die Verzögerungen detailliert nach und beziffert alle Schadenspositionen – von Reha-Kosten über Pflege­aufwand bis zum Erwerbs­schaden. 

Mandanten profitieren von der Erfahrung in Vergleichsverhandlungen: Versicherer erkennen klar belegte Fehler schneller an und zahlen höhere Beträge.


Kostenfreies Gutachten – so funktioniert das Verfahren

Ihr Patientenanwalt reicht die Behandlungsunterlagen, Akten und Gedächtnis­protokoll bei der Gutachter­kommission der Ärztekammer ein. Ein unabhängiger Gutachter untersucht den Ablauf: Wurde das EKG rechtzeitig geschrieben? War die Lyse indiziert? Liegt eine Leitlinien­verletzung vor? Für Patienten ist dieses Verfahren kostenlos.


Vergleichsbeträge bei verzögertem Herzinfarkt

  • Patienten ohne bleibende Herzschwäche erhalten häufig 30.000 bis 80.000 Euro, abhängig von Schmerz­dauer und Arbeits­ausfall.
  • Mittlere Dauerschäden werden meist mit 80.000 bis 150.000 Euro abgegolten.
  • Bleibende Herzinsuffizienz, dauerhafte Ein-Kammer-Schrittmacher oder frühe Erwerbs­minderung führen zu Zahlungen weit über 500.000 Euro.

Die Gesamtsumme deckt Schmerzensgeld, Heilbehandlung, Verdienstausfall und zukünftige Therapie­kosten ab. 


Ihr nächster Schritt

Fordern Sie sofort Ihre Notaufnahme­akte an: EKG-Streifen, Laborbefunde, Triage-Bogen, Medikamenten­listen. Führen Sie ein Gedächtnis­protokoll zu Beginn der Schmerzen, Gesprächen mit Ärzten und Pflegern und zum Zeitpunkt des Kollapses. 

Übergeben Sie alle Unterlagen Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht in München. Die dreijährige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler und seinen Folgen erhalten haben. 

Ein laufendes Gutachten- bzw. Schlichtungs­verfahren stoppt diese Frist, bis es abgeschlossen ist.


Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

Häufige Fragen - Herzinfarkt übersehen

Stand: 24. Mai 2025


Was ist ein Diagnosefehler in der Notaufnahme?

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn wichtige Untersuchungen – etwa EKG oder Bluttest – ausgelassen werden und dadurch eine lebensbedrohliche Erkrankung unentdeckt bleibt.


Welche Unterlagen braucht mein Patientenanwalt?

Notaufnahme­protokoll, EKG-Streifen, Laborwerte, Medikamenten­listen, Ihr Gedächtnisprotokoll und Quittungen über Reha- und Fahrtkosten.


Wann beginnt die Verjährungsfrist – und was bedeutet „Hemmung“?

Die dreijährige Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler erhalten haben. Während eines Gutachtens oder Schlichtungs­verfahrens ruht („hemmt“) die Frist; nach Abschluss läuft die verbleibende Zeit weiter.


Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei Herzinfarkt-Fehldiagnose aus?

Kurzzeitige Einschränkungen führen oft zu Vergleichen unter 80.000 Euro. Bei dauerhaften Schäden bewegt sich die Entschädigung zwischen 80.000 und 150.000 Euro. Verbleibende Arbeits­unfähigkeit oder Herz­insuffizienz werden regelmäßig weit über 500.000 Euro entschädigt.


Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler


Ihr Anwalt bei medizinischen Behandlungsfehlern

Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.


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Dank unserer Büros in München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Eschborn und Stuttgart sind wir überall schnell erreichbar und dennoch ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. 

Gemeinsam mit unserem Netzwerk ärztlicher Berater prüfen wir Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Arzthaftungs- und Behandlungsfehler. Bei Bedarf ziehen wir unabhängige medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte Grundlage für Schadensersatz und Schmerzensgeld zu schaffen.


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Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, um einen Termin für eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind Ihr verlässlicher Partner – und wir kämpfen für Ihr Recht auf angemessene Entschädigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern.


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Häufige Fragen - FAQ

Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?

Gibt es Kosten, die ich selbst tragen muss?

Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.


Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?

Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.


Übernehmen Sie auch Gerichtstermine außerhalb meiner Region?

Wir nehmen Gerichtstermine persönlich deutschlandweit wahr, damit Sie vor Gericht von dem Ihnen bekannten Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisekosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.



Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir finden in jedem Fall eine bezahlbare Lösung! Im Einzelfall bieten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein Pauschalhonorar an. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten Ihres Falls von einem Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Grundsätzlich rechnen wir bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten jedoch nach Stundensatz ab.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf – wir beantworten Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.



Wie schnell wird mir geholfen?

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Im Rahmen dieses Gesprächs erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Die Ersteinschätzung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie.



Ich wohne in einem Ort, in dem die Kanzlei Freihöfer kein Büro hat. Stellt dies ein Problem dar?

Nein, auf keinen Fall! Wir vertreten deutschlandweit Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Freihöfer oder einem anderen spezialisierten Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer über Telefon, weshalb es kein Problem darstellt, wenn sich dieser in einer anderen Stadt befindet.


Sehr gerne vereinbaren wir auch einen Kanzleitermin für ein persönliches Kennenlernen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. In Hamburg befindet sich unsere Zweigstelle, welche ebenfalls mit mehreren Patientenanwälten besetzt ist. In den Städten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart befinden sich unsere Beratungsbüros, in welchen nach vorheriger Absprache jederzeit Besprechungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer stattfinden können.


Überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie Kontakt mit uns auf – kostenlos und unverbindlich.



Ich habe bereits einen Anwalt. Kann ich den Anwalt einfach wechseln und mich von der Kanzlei Freihöfer vertreten lassen?

Ja, selbstverständlich! Es ist grundsätzlich jederzeit möglich den Anwalt zu wechseln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts übernehmen. Jedoch finden wir auch hier eine für Sie kostengünstige und bezahlbare Lösung.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.

Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


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