Herzinfarkt nicht erkannt – Fachanwalt hilft bei Behandlungsfehler in der Notaufnahme

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Herzinfarkt nicht erkannt

Wenn ein Herzinfarkt nicht rechtzeitig erkannt wird, zählt jede Minute. Doch was, wenn in der Notaufnahme falsch entschieden oder gar nicht reagiert wird? 

In einem von uns betreuten Fall führte eine Fehldiagnose zu einem schwerwiegenden Gesundheitsschaden – mit juristischen Folgen für das Krankenhaus und medizinrechtlichen Ansprüchen für den Patienten.


Der Fall: „Magenverstimmung“ statt Herzinfarkt

Ein 61-jähriger Mann suchte nachts die Notaufnahme einer Klinik auf. Er klagte über starke Schmerzen im Brustbereich, Ausstrahlung in den linken Arm und Atemnot. Klassische Anzeichen eines Herzinfarkts. Dennoch wurde lediglich ein kurzer Check durchgeführt, ein EKG erstellt, aber keine Troponinwerte bestimmt. Der diensthabende Arzt ging von einer „gastrischen Ursache“ aus und entließ den Patienten mit einem Magensäureblocker nach Hause.

Am nächsten Morgen erlitt der Patient einen akuten Myokardinfarkt mit Herzstillstand. Zwar konnte er reanimiert werden, jedoch erlitt er eine dauerhafte Herzleistungsschwäche und ist seitdem erheblich in seiner Belastbarkeit eingeschränkt.


Medizinischer Standard klar verfehlt – Behandlungsfehler mit Haftung

Ein Gutachter kam zu dem Schluss: Die Symptome hätten zwingend eine umfassende kardiologische Abklärung erfordert, inklusive Troponin-Diagnostik und Überwachung. 

Das Unterlassen dieser Maßnahmen war ein eindeutiger Behandlungsfehler. Die Entscheidung zur Entlassung sei medizinisch nicht vertretbar gewesen.


Unsere Kanzlei setzte Schmerzensgeld und Schadensersatz durch

Im Rahmen der Bearbeitung dieses Arzthaftungsfalls konnte unsere Kanzlei für den Patienten erfolgreich Schmerzensgeld durchsetzen. Unter Berücksichtigung der dauerhaften körperlichen Einschränkung, psychischer Belastung und des Verlusts an Lebensqualität. Zusätzlich wurde Schadensersatz für Einkommensverluste und Therapiekosten geltend gemacht.


Fehlentscheidungen in der Notaufnahme – Ihre Rechte als Patient

Wenn in der Notaufnahme wichtige Warnzeichen übersehen oder falsch bewertet werden, kann das gravierende Folgen haben. 

Als Fachanwälte für Medizinrecht und erfahrene Patientenanwälte prüfen wir Behandlungsfehler und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz konsequent durch.

Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler


Ihr Anwalt bei medizinischen Behandlungsfehlern

Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls

Vermuten Sie, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Kanzlei arbeitet eng mit einem Netzwerk aus ärztlichen Beratern zusammen, um Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Behandlungsfehler zu prüfen. In vielen Fällen ziehen wir medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte und klare Einschätzung zu erhalten. Dies gibt Ihnen eine verlässliche Grundlage, um über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden.

Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. Wir setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.


Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, um einen Termin für eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind für Sie da und kämpfen für Ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern.

Wir sind Ihr verlässlicher Partner und kämpfen für Ihr Recht!


Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer

Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

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Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen.


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*während der Bürozeiten

Häufige Fragen - FAQ

Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?

Gibt es Kosten, die ich selbst tragen muss?

Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.


Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?

Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.


Übernehmen Sie auch Gerichtstermine außerhalb meiner Region?

Wir nehmen Gerichtstermine persönlich deutschlandweit wahr, damit Sie vor Gericht von dem Ihnen bekannten Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisekosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.



Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir finden in jedem Fall eine bezahlbare Lösung! Im Einzelfall bieten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein Pauschalhonorar an. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten Ihres Falls von einem Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Grundsätzlich rechnen wir bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten jedoch nach Stundensatz ab.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf – wir beantworten Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.



Wie schnell wird mir geholfen?

Wir nehmen innerhalb von 3 Stunden während unserer Bürozeiten mit Ihnen Kontakt auf und Sie erhalten einen Telefontermin mit einem erfahrenen und spezialisierten Patientenanwalt.


Im Rahmen dieses Gesprächs erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Die Ersteinschätzung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie.



Ich wohne in einem Ort, in dem die Kanzlei Freihöfer kein Büro hat. Stellt dies ein Problem dar?

Nein, auf keinen Fall! Wir vertreten deutschlandweit Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Freihöfer oder einem anderen spezialisierten Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer über Telefon, weshalb es kein Problem darstellt, wenn sich dieser in einer anderen Stadt befindet.


Sehr gerne vereinbaren wir auch einen Kanzleitermin für ein persönliches Kennenlernen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. In Hamburg befindet sich unsere Zweigstelle, welche ebenfalls mit mehreren Patientenanwälten besetzt ist. In den Städten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart befinden sich unsere Beratungsbüros, in welchen nach vorheriger Absprache jederzeit Besprechungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer stattfinden können.


Überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie Kontakt mit uns auf – kostenlos und unverbindlich.



Ich habe bereits einen Anwalt. Kann ich den Anwalt einfach wechseln und mich von der Kanzlei Freihöfer vertreten lassen?

Ja, selbstverständlich! Es ist grundsätzlich jederzeit möglich den Anwalt zu wechseln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts übernehmen. Jedoch finden wir auch hier eine für Sie kostengünstige und bezahlbare Lösung.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.

Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


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