Anwaltliche Unterstützung durch de Backer Rechtsanwälte bei verweigerter Auszahlung der Risikolebensversicherung
- 6 Minuten Lesezeit
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung bietet den Hinterbliebenen des Versicherten im Todesfall finanzielle Sicherheit. Doch was passiert, wenn die Versicherung die Auszahlung verweigert? In solchen Fällen kann die anwaltliche Unterstützung entscheidend sein, um die rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. De Backer Rechtsanwälte können helfen, die Komplexität des Versicherungsrechts zu bewältigen und sicherzustellen, dass die berechtigten Ansprüche der Hinterbliebenen gewahrt bleiben. Dank des anwaltlichen Tätigwerdens von de Backer Rechtsanwälte konnte vielen Hinterbliebenen die ihnen zustehende Versicherungssumme ausgezahlt werden.
Wann ist eine Risikolebensversicherung ratsam?
Eine Risikolebensversicherung ist besonders für Personen von Bedeutung, die als Hauptversorger ihrer Familie fungieren oder als Bauherren große finanzielle Verantwortung tragen. Diese Versicherung sichert die Hinterbliebenen ab, indem im Todesfall des Versicherten eine zuvor vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt wird. Der Vorteil solcher Policen liegt in den vergleichsweise geringen Beiträgen, die im Verhältnis zu den im Versicherungsfall ausgezahlten Summen stehen.
Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll? Welche Varianten gibt es?
Bevor Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, ist es wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, ob diese Art der Absicherung für Ihre persönliche Situation die richtige ist. Diese Versicherung dient primär der Sicherung der Hinterbliebenen im Todesfall.
Empfohlene Zielgruppen:
- Junge Familien und Alleinerziehende: Hier hängt die finanzielle Sicherheit oft von einem Einkommen ab, sodass eine Vorsorge seitens des Hauptverdieners sinnvoll ist.
- Bauherren: Diese tragen oft die finanzielle Hauptverantwortung für das Bauprojekt und haben meist einen Kredit aufgenommen. Eine Risikolebensversicherung schützt die Erben vor den Verbindlichkeiten.
- Paare und Geschäftspartner: Die verbundene Risikolebensversicherung, auch als „Partner-Versicherung“ bekannt, versichert zwei Personen in einem gemeinsamen Vertrag. Verstirbt einer der Partner, wird die Versicherungssumme an den hinterbliebenen Partner ausgezahlt. Stirbt das Paar gleichzeitig, erhalten die Hinterbliebenen nur eine Todesfallsumme.
- Restschuldversicherung: Diese Variante wird oft von Banken als Sicherheit bei Darlehensvergabe verlangt und schützt die Hinterbliebenen vor Schulden im Todesfall des Kreditnehmers.
Risikolebensversicherung zahlt nicht – Das sind die Gründe:
Wenn der Versicherungsfall eintritt und der Versicherungsnehmer verstirbt, sind dessen Hinterbliebene oft auf die Absicherung aus der Risikolebensversicherung angewiesen. Doch wenn es darauf ankommt, verweigern Versicherer oft die Zahlung. Hier sind die häufigsten Gründe und was Sie vor Abschluss der Versicherung beachten sollten:
Falsche Angaben bei der Risikoprüfung: Während der Vertragsanbahnung führen die Versicherungsunternehmen eine Risikoprüfung durch, um den Gesundheitszustand und die sonstige Konstitution des potentiellen Versicherungsnehmers einzuschätzen. Als Versicherungsnehmer sind Sie vertraglich verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Gesundheitsfragen korrekt zu beantworten. Werden falsche oder unvollständige Angaben gemacht, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
- Beispiel: Ein Versicherter verschweigt eine bestehende Herzkrankheit. Verstirbt er später an einem Herzinfarkt, verweigert die Versicherung die Auszahlung mit der Begründung, dass die Gesundheitsprüfung nicht korrekt war.
Selbstmord und gewaltsamer Tod: Ist der Versicherungsnehmer durch Suizid oder Gewalt umgekommen, wird die Versicherungssumme in der Regel nicht sofort ausgezahlt. Bei Suizid zahlt die Versicherung meist nicht, wenn sich der Versicherungsnehmer in den ersten drei Jahren nach Abschluss der Risikolebensversicherung das Leben nimmt. War der Verstorbene jedoch psychisch krank, könnte die Versicherung dennoch zahlen. Bei gewaltsamem Tod wartet die Versicherung oft die Ermittlungen ab, insbesondere wenn ein Begünstigter aus der Versicherung für die Tat verantwortlich sein könnte.
Zahlungsverweigerung wegen Krankheit: Verstirbt der Versicherungsnehmer infolge einer Krankheit, prüft die Versicherung den Sachverhalt genau. Vorerkrankungen wie Krebs, Aids oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen müssen wahrheitsgemäß angegeben werden. Werden diese verschwiegen, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Leistet die Risikolebensversicherung bei ausbleibenden Beitragszahlungen?
Das Konzept einer Risikolebensversicherung sieht vor, dass Sie als Versicherungsnehmer regelmäßig Beitragszahlungen leisten. Kommen Sie mit diesen Zahlungen in Rückstand, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Selbst kleine Zahlungsverzüge können als Obliegenheitsverletzung gewertet werden, die zur Vertragsaufhebung führen. Es ist daher wichtig, die Beiträge pünktlich und vollständig zu zahlen.
Beitragssätze:Die Beitragssätze richten sich nach der vereinbarten Todesfallsumme, oft das drei- bis fünffache des Bruttojahreseinkommens. Diese sind im Vergleich zur Versicherungssumme gering, jedoch entscheidend für den Erhalt des Versicherungsschutzes.
Warum lohnt sich die Mandatierung eines Anwalts?
Die Mandatierung eines Anwalts lohnt sich aus mehreren Gründen:
- Rechtliche Expertise: Ein Anwalt, der sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat, kennt die relevanten Gesetze und Rechtsprechungen und kann die Chancen einer erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche realistisch einschätzen.
- Vertragsprüfung: Anwälte können den Versicherungsvertrag gründlich prüfen und mögliche Unklarheiten oder Fehler identifizieren, die zur Leistungsverweigerung geführt haben könnten.
- Verhandlungsführung: Ein erfahrener Anwalt kann mit der Versicherung verhandeln und versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, was oft schneller und kostengünstiger ist.
- Prozessführung: Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, kann der Anwalt die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten und den Fall vor Gericht vertreten.
- Kostenrisiko minimieren: Viele Anwälte bieten eine kostenfreie Erstberatung und arbeiten auf Erfolgsbasis, sodass kein Kostenrisiko für die Hinterbliebenen besteht.
Detaillierte Vorteile:
- Rechtswissen und Erfahrung: Anwälte mit Spezialisierung im Versicherungsrecht verfügen über fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung in der Bearbeitung ähnlicher Fälle. Sie können komplexe Sachverhalte klar und verständlich erklären und wissen, welche Argumente vor Gericht am erfolgversprechendsten sind.
- Unabhängige Prüfung: Anwälte führen eine unabhängige Prüfung der Versicherungsunterlagen durch. Sie können feststellen, ob die Versicherung unrechtmäßig handelt und ob alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt wurden.
- Durchsetzung von Ansprüchen: Ein Anwalt kennt die besten Strategien, um Ansprüche durchzusetzen. Er kann den Druck auf die Versicherung erhöhen, indem er rechtliche Schritte einleitet oder droht, diese einzuleiten.
- Stressreduktion: Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine extrem belastende Situation. Ein Anwalt kann den bürokratischen und rechtlichen Stress abnehmen, sodass die Hinterbliebenen sich auf ihre Trauerbewältigung konzentrieren können.
- Verhandlungsgeschick: Anwälte haben Erfahrung im Verhandeln mit Versicherungen und können oft bessere Ergebnisse erzielen als Laien, die sich selbst vertreten.
- Rechtsschutz: Ein Anwalt sorgt dafür, dass alle rechtlichen Schritte korrekt eingehalten werden, was die Chancen auf Erfolg vor Gericht erhöht.
Risikolebensversicherung zahlt nicht – Was tun? Hilfe von de Backer Rechtsanwälte
Eine Risikolebensversicherung dient dazu, die eigene Familie oder den Lebenspartner finanziell abzusichern, falls Sie als Versicherungsnehmer versterben. Sie zahlen monatlich einen Betrag an das Versicherungsunternehmen, das dann im Todesfall die vertraglich vereinbarte Summe an Ihre Hinterbliebenen auszahlt. Da hier zumeist sehr hohe Summen in Rede stehen, prüfen die Versicherungen genau, ob tatsächlich ein Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme besteht. Verweigert der Versicherer die Leistung, können ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten für die Angehörigen entstehen, die diese zusätzlich zur emotionalen Belastung stemmen müssen.
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten:
- Wahre Angaben: Geben Sie bei der Gesundheitsprüfung und Risikoprüfung alle relevanten Informationen korrekt an.
- Vertragsdetails prüfen: Achten Sie auf spezielle Klauseln, wie die Karenzzeit bei Suizid oder Einschränkungen bei Vorerkrankungen.
- Regelmäßige Beitragszahlungen: Stellen Sie sicher, dass alle Beiträge pünktlich und in voller Höhe gezahlt werden, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Hilfe vom Rechtsanwalt: Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung durchzusetzen. Er prüft die Vertragsbedingungen, unterstützt Sie bei der Kommunikation mit der Versicherung und kann gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Ein Anwalt kennt die besten Strategien, um den Druck auf die Versicherung zu erhöhen und eine Auszahlung zu erreichen. Bei de Backer Rechtsanwälte verfügen wir über viel Erfahrung im Versicherungsrecht und haben für unsere Mandantschaft viele positive Ergebnisse erreicht.
Fazit und Empfehlung
Die Verweigerung der Auszahlung einer Risikolebensversicherung kann für die Hinterbliebenen existenzbedrohend sein. Es ist daher ratsam, sich in solchen Fällen an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, der die Vertragsbedingungen und die rechtlichen Möglichkeiten genau prüft. Die anwaltliche Unterstützung kann entscheidend sein, um die berechtigten Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen zu gewährleisten. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung durch spezialisierte Anwälte bei de Backer Rechtsanwälte, um Klarheit über Ihre Ansprüche zu erhalten.
Setzen Sie auf unsere umfassende Expertise und unser Engagement im Versicherungsrecht. Kontaktieren Sie uns, um passende Lösungen für Ihre versicherungsrechtlichen Anliegen zu erhalten.
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De Backer Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Pascal O. de Backer
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