Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb fd selbständigen gewerblichen Mittelstand (AGW e. V.) Vertragsstrafe

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Einem unserer Mandanten ging kürzlich ein Schreiben des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand“ (AGW) zu, in dem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3000,00 € verlangt wird. Wie es dazu kam, erklären wir in diesem Ratgeberartikel.

Der zum damaligen Zeitpunkt noch nicht durch unsere Kanzlei vertretene Mandant war im August 2017 vom AGW e. V. abgemahnt worden aufgrund von diversen wettbewerbsrechtlichen Verstößen auf der Plattform Immobilienscout24. Hieraufhin gab er eine Unterlassungserklärung ab, in der er sich dazu verpflichtete, für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000,00 € zu zahlen. Nun hatte der AGW e. V. festgestellt, dass unsere Mandantschaft auf der Plattform Immobilienscout24 gegen die Unterlassungserklärung verstoßen haben soll. Der Verstoß bestünde in einem fehlerhaften Impressum. Daher sei eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000,00 € fällig.

Wie ist mit Vertragsstrafenforderungen umzugehen?

Wenn eine Vertragsstrafe gefordert wird, sollte diese nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung durch einen Rechtsanwalt gezahlt werden. Denn zum einen sollte überprüft werden, ob die Vertragsstrafe tatsächlich verwirkt wurde, d. h. tatsächlich ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegt, und zum anderen sollte die geforderte Höhe überprüft werden. Durch anwaltliche Beratung und Überprüfung kann weiterer Schaden abgewendet und die Angelegenheit rechtssicher beendet werden.

Wie kann das Risiko einer Vertragsstrafe bereits zu Beginn verringert werden?

Indem Sie bei Erhalt einer Abmahnung umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein Anwalt wird nicht nur eine modifizierte, d. h. möglichst zu Ihrem Vorteil abgewandelte Unterlassungserklärung für Sie abgeben, sondern Sie auch bei der Umsetzung Ihres Unterlassungsversprechens unterstützen und dahingehend beraten, welche konkreten Dinge Sie zur Vermeidung einer Vertragsstrafe unbedingt beachten sollten.

Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung erhalten?

Senden Sie uns Ihre Abmahnung oder Ihr Vertragsstrafen-Forderungsschreiben unverbindlich per Email zu – wir geben Ihnen gerne eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir für Sie gerne tätig werden. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Sodann kann eine Abrechnung auch über diese erfolgen.

Rufen Sie uns daher an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Folgende Grundlegen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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