Vertragsstrafenforderung der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb selbständiger gewerblicher Mittelstand

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Uns liegt ein Schreiben des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.“ (AGW e.V.), datiert vom 21.03.2016, vor. Darin wird eine Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert.

In dem Schreiben heißt es, unsere Mandantschaft habe gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen, die sie dem AGW e.V. gegenüber abgegeben habe. Auf der Internetseite unserer Mandantschaft befinde sich kein Impressum, weshalb der Gegenseite eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro zustehe.

Vertragsstrafenforderung – wie reagieren?

Wenn Sie ein Aufforderungsschreiben zur Zahlung einer Vertragsstrafe erhalten haben, sollten Sie sich umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Die Forderung sollte auf ihre Rechtmäßigkeit und Höhe hin überprüft werden. Auch sollte geprüft werden, ob überhaupt ein Unterlassungsvertrag entstanden ist, der eine Vertragsstrafenforderung überhaupt erst möglich machen würde.

Abmahnung erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? In der beigefügten Unterlassungserklärung werden häufig pauschale Vertragsstrafen festgesetzt. Daher sollten Sie bereits bei Erhalt einer Abmahnung anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um weitere Schäden abzuwenden. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes höchst spezialisiert und haben insbesondere auch in der Vergangenheit bereits gegen zahlreiche Abmahnungen der Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. verteidigt. Wenden Sie sich daher an uns!

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

 


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