Arbeitsrecht: Freitagsspezial – Alkohol in der Mittagspause

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Das Mittagsbier gehört wenigstens am Wochenende für viele dazu. Doch kann die alkoholische Erfrischung auch in der Mittagspause auf der Arbeit genossen werden oder ist dies ein arbeitsrechtliches Tabu?

Grundsätzlich gibt es arbeitsrechtlich kein Verbot, während der Arbeitszeit und auch der Mittagspause Alkohol zu konsumieren. Deshalb liegt auch erstmal kein Kündigungsgrund vor. Allerdings kann der Genuss alkoholischer Getränke durch den Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung verboten werden. 

Wer sich diesem Verbot widersetzt, kann abgemahnt werden und nach mehrmaliger Abmahnung kann die Kündigung drohen. Im Gegensatz zum Verbot kann ein Arbeitgeber es aber auch ausdrücklich erlauben, dass in Maßen auch während der Arbeitszeit etwas getrunken wird. Dann ist ein Mittagsbier in Ordnung, solange nach dem Konsum des Alkohols keine Gefahren für andere entstehen oder die Arbeitsleistung leiden. 

Sobald Bier auch in der Kantine eines Unternehmens angeboten wird, ist auch hier eine Erlaubnis des Arbeitgebers zu sehen.

Doch auch wenn kein ausdrückliches Verbot besteht, müssen sich bestimmte Berufsgruppen an eine Promillegrenze von 0,0 halten. Solche Grenzen gibt es etwa für Berufskraftfahrer und Piloten.

Weitere Ausnahmen ergeben sich für Personen, die an einer Alkoholsucht leiden. In solchen Fällen sollten die Arbeitgeber zunächst ein Gespräch mit der betroffenen Person suchen und eine Suchtberatung oder Therapie steht immer vor der Abmahnung und Kündigung, denn bei einer Sucht handelt es sich nicht um ein steuerbares Verhalten, das als schuldhafte Verletzung der Arbeitspflicht gewertet werden kann.

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