Arbeitsrecht: Was soll sich mit dem Koalitionsvertrag ändern?
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Der Koalitionsvertrag 2025 bringt bedeutende Änderungen im Arbeitsrecht mit sich, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die geplanten Neuerungen und deren praktische Auswirkungen.
1. Flexibilisierung der Arbeitszeit: Wochenarbeitszeit statt täglicher Höchstgrenze
Die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden (§ 3 ArbZG) soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von maximal 48 Stunden ersetzt werden. Diese Änderung orientiert sich an der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und ermöglicht eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung. Arbeitgeber begrüßen diese Flexibilisierung, während Gewerkschaften auf die Notwendigkeit von Gesundheitsschutz und klaren Ruhezeiten hinweisen.
Praxistipp: Unternehmen sollten ihre Arbeitszeitmodelle überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um die neue wöchentliche Höchstarbeitszeit einzuhalten.
2. Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung
Der Koalitionsvertrag sieht die verpflichtende Einführung eines "objektiven, verlässlichen und zugänglichen" Systems zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit vor. Dies entspricht der Rechtsprechung des EuGH und des BAG, die bereits eine umfassende Erfassungspflicht festgestellt haben.
Praxistipp: Arbeitgeber sollten frühzeitig in geeignete elektronische Zeiterfassungssysteme investieren und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen.
3. Steuerfreie Mehrarbeit für Vollzeitbeschäftigte
Vollzeitbeschäftigte sollen künftig steuerfreie Überstunden leisten können. Dies soll Anreize für zusätzliche Arbeitsleistungen schaffen und gleichzeitig die steuerliche Belastung der Arbeitnehmer reduzieren.
Praxistipp: Unternehmen sollten klare Regelungen zur Mehrarbeit und deren steuerlicher Behandlung treffen, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
4. Stärkung der Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen
Ein neues Tariftreuegesetz soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen und bestimmte Arbeitsbedingungen einhalten. Dies soll faire Wettbewerbsbedingungen fördern und die Tarifbindung stärken.
Praxistipp: Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, sollten ihre Tarifbindung und Arbeitsbedingungen überprüfen und dokumentieren.
5. Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro bis 2026
Der gesetzliche Mindestlohn soll bis 2026 auf 15 Euro pro Stunde angehoben werden. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der europäischen Mindestlohnrichtlinie und soll die Kaufkraft der Arbeitnehmer stärken.
Praxistipp: Arbeitgeber sollten ihre Lohnstrukturen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um die zukünftigen Mindestlohnanforderungen zu erfüllen.
Fazit: Die geplanten Änderungen im Arbeitsrecht erfordern eine proaktive Auseinandersetzung seitens der Arbeitgeber. Es empfiehlt sich, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die neuen Anforderungen umzusetzen und rechtliche Risiken zu minimieren.
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