Wirecard AG: Entwurf einer Überschuldungsberechnung

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Der nachfolgende vorläufige Entwurf einer Überschuldungsberechnung bei der Wirecard AG, München (das dazugehörige Flächendiagramm zeigt den gewachsenen Überschuldungsverlauf unter www.anwalt-a.de), bestätigt ausgehend von den üblichen Manipulationen bei Graumarktentitäten die folgenden Umstände: Als Standard für die Insolvenzreife aufgrund einer Überschuldung hat sich ein zeitlicher Rahmen von ca. fünf Jahren auf dem Markt als vorherrschend durchgesetzt. Die Höhe der Gesamtverluste in der Insolvenz entsprechen der Summe der bis dahin angefallenen Gewinne. Die Summe der Gewinne von 2004-2018 bei der Wirecard AG ergibt einen Betrag in Höhe von 1.537 Mio. Euro, (1,5 Mrd. Euro) siehe Wikipedia. Derartige Gewinne entstehen im Regelfall auf der Grundlage von Forderungen und Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Im Insolvenzverfahren sind diese Aktivposten im Regelfall nichts wert und von der Aktiva abzuziehen. Die Gewinne resultierten daher aus den Verschuldungszunahmen der Vorjahre.

Überschuldung zum 31. Dezember 2013 war 129.932.195 Euro

In dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Wirecard AG wird ein Vermögen in Höhe von 569.486.057,35 Euro dargestellt. Dieses Vermögen soll sich zu einem wesentlichen Teil zusammensetzen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen (480.593.252,05 Euro).

Der Aktivposten "Anteile an verbundenen Unternehmen" in Höhe von 480.593.252,05 Euro dürfte sich nach dem Ertragswertverfahren als weitgehend wertlos erweisen.

218.825.000 Euro waren die langfristigen Verbindlichkeiten gemäß der Kapital- und Finanzierungsanalyse im Lagebericht 2013.

Damit stellt sich Ende 2013 die mögliche Überschuldung in Höhe von 2.876.308.159,97 Euro wie folgt dar:

Aktiva: 569.486.057,35 Euro

abzügl. 480.593.252,05 Euro

Summe : 88.892.805,30 Euro bereinigte Aktiva

Schulden: 218.825.000 Euro

Vermögen: 88.892.805,30 Euro

129.932.195 Euro Überschuldung 2013

Überschuldung zum 31. Dezember 2014 war null (Vermögen: 31.072.448,59)

In dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der Wirecard AG wird ein Vermögen in Höhe von 797.908.458,79 Euro dargestellt. Dieses Vermögen soll sich zu einem wesentlichen Teil zusammensetzen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen (468.025.697,21 Euro) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen (195.353.751,76 Euro).

Der Aktivposten "Anteile an verbundenen Unternehmen" in Höhe von 468.025.697,21 Euro dürfte sich nach dem Ertragswertverfahren als weitgehend wertlos erweisen.

103.456.561,23 Euro waren die Verbindlichkeiten gemäß der Bilanz 2014.

Damit stellt sich Ende 2014 die mögliche Überschuldung in Höhe von 0 Euro wie folgt dar:

Aktiva: 797.908.458,79 Euro

abzügl. 468.025.697,21 Euro Anteile an verbundenen Unternehmen

abzügl. 195.353.751,76 Euro Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Summe 134.529.009.82 Euro bereinigte Aktiva

Schulden: 103.456.561,23 Euro

Vermögen: 134.529.009.82 Euro (bereinigte Aktiva)

Keine Überschuldung

Das Vermögen war 31.072.448,59 Ende 2014.

Überschuldung zum 31. Dezember 2015 war 198.518.003,2 Euro

In dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 der Wirecard AG wird ein Vermögen in Höhe von 1.080.573.493,46 Euro dargestellt. Dieses Vermögen soll sich zu einem wesentlichen Teil zusammensetzen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen (508.013.886,45 Euro) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen (386.774.061,80 Euro).

Der Aktivposten Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 508.013.886,45 Euro dürfte sich nach dem Ertragswertverfahren als weitgehend wertlos erweisen. Ähnliches gilt für Forderungen gegen verbundene Unternehmen (386.774.061,80 Euro).

384.303.548,41 Euro waren die Verbindlichkeiten gemäß der Bilanz 2015.

Damit stellt sich Ende 2015 die mögliche Überschuldung in Höhe 198.518.003,2 Euro wie folgt dar:

Aktiva: 1.080.573.493,46 Euro

abzügl. 508.013.886,45  Euro Anteile an verbundenen Unternehmen

abzügl. 386.774.061,80 Euro Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Summe 185.785.545,21 Euro bereinigte Aktiva

Schulden: 384.303.548,41 Euro

Vermögen: 185.785.545,21 Euro bereinigte Aktiva

198.518.003,2 Euro war die Überschuldung Ende 2015.

Überschuldung zum 31. Dezember 2016 war 502.470.449.18 Euro

In dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der Wirecard AG wird ein Vermögen in Höhe von 1.331.422.247,95 Euro dargestellt. Dieses Vermögen soll sich zu einem wesentlichen Teil zusammensetzen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen (728.544.886,45 Euro) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen (480.879.823,80 Euro).

Der Aktivposten Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 728.544.886,45 Euro dürfte sich nach dem Ertragswertverfahren als weitgehend wertlos erweisen. Ähnliches gilt für Forderungen gegen verbundene Unternehmen (480.879.823,80 Euro).

624.467.986,88 Euro waren die Verbindlichkeiten gemäß der Bilanz 2016.

Damit stellt sich Ende 2016 die mögliche Überschuldung in Höhe 502.470.449.18 Euro wie folgt dar:

Aktiva: 1.331.422.247,95 Euro

abzügl. 728.544.886,45 Euro Euro Anteile an verbundenen Unternehmen

abzügl. 480.879.823,80 Euro Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Summe: 121.997.537,70 Euro bereinigte Aktiva

Schulden: 624.467.986,88 Euro

Vermögen: 121.997.537,70 Euro bereinigte Aktiva

502.470.449.18 Euro war die Überschuldung Ende 2016.

Überschuldung zum 31. Dezember 2017 war 969.719.175,66 Euro

In dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Wirecard AG wird ein Vermögen in Höhe von 1.897.717.567,39 Euro dargestellt. Dieses Vermögen soll sich zu einem wesentlichen Teil zusammensetzen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen (968.544.886,45 Euro) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen (823.780.494,89 Euro).

Der Aktivposten Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 968.544.886,45 Euro dürfte sich nach dem Ertragswertverfahren als weitgehend wertlos erweisen. Ähnliches gilt für Forderungen gegen verbundene Unternehmen (823.780.494,89 Euro).

1.075.111.361,71 Euro waren die Verbindlichkeiten gemäß der Bilanz 2017.

Damit stellt sich Ende 2017 die mögliche Überschuldung in Höhe 969.719.175,66 Euro wie folgt dar:

Aktiva: 1.897.717.567,39 Euro

abzügl. 968.544.886,45 Euro Euro Anteile an verbundenen Unternehmen

abzügl. 823.780.494,89 Euro Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Summe: 105.392186,05 Euro bereinigte Aktiva

Schulden: 1.075.111.361,71 Euro

Vermögen: 105.392186,05 Euro bereinigte Aktiva

969.719.175,66 Euro war die Überschuldung zum 31.12.2017.

Die Überschuldung zum 31. Dezember 2018 war 1.345.718.579,64 Euro

In dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Wirecard AG wird ein Vermögen in Höhe von 2.344.437.476,48 Euro dargestellt. Dieses Vermögen soll sich zu einem wesentlichen Teil zusammensetzen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen (1.288.545.636,45 Euro).

Der Aktivposten Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.288.545.636,45 Euro dürfte sich nach dem Ertragswertverfahren als weitgehend wertlos erweisen. Das gleiche gilt für Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 919.716.157,71 Euro.

Die Verbindlichkeiten waren 1.481.894.261,64 nach der Bilanz 2018.

Damit stellt sich Ende 2018 die mögliche Überschuldung in Höhe von 1.345.718.579,64 Euro wie folgt dar:

Aktiva: 2.344.437.476,48 Euro

abzügl. 1.288.545.636,45 Euro Anteile an verbundenen Unternehmen

abzügl. 919.716.157,71 Euro Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Summe 136.175.682 Euro bereinigte Aktiva

Schulden 1.481.894.261,64 Euro

Vermögen 136.175.682 Euro

1.345.718.579,64 Euro war die Überschuldung zum 31.12.2018.

Fazit:  Die Insolvenzmasse könnte hiernach einen Wert von um die 100 Mio. Euro erreichen. Die Daten entstammten den Jahresabschlüssen der Wirecard AG, nicht zu verwechseln mit den konsolidierten Abschlüssen der Wirecard AG. Bei den konsolidierten Abschlüssen belaufen sich die Schulden auf 3,932 Mrd. Euro zum 31.12.2018 . Zum Jahresabschluss 2014 bestand keine Überschuldung. Die Endverschuldung zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages wie auch die noch vorhandene Aktiva dürfte sich aus dem Gutachten des Insolvenzverwalters ergeben. Bei der vorläufigen Überschuldungsberechnung handelt es sich um eine ausschließliche Bilanzanalyse im Sinne einer Rechtsprüfung. Maßgeblich ist der Vergleich aller Gewinne mit den Endschulden sowie der jährliche Schuldenzuwachs mit den Jahresgewinnen. Der Überschuldungseintritt lässt sich auf fünf Jahre vor dem Insolvenzantrag festlegen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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