Arzthaftung - Unterlassene Medikamentierung

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Landgericht Berlin - vom 26. April 2012
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Unterlassene Medikamentierung nach achtstündiger HWS-Operation, LG Berlin, Az. 36 O 211/09

Chronologie:
Die Klägerin befand sich Anfang 2009 in stationärer Behandlung des beklagten Klinikums. Hier nahmen die Mediziner eine achtstündige HWS-Operation vor. Im Anschluß an die Operation waren hochgradige Morphine indiziert, die nicht verabreicht worden sind. Die Klägerin wies eindringlich darauf hin, daß sie hochgradige Schmerzpatientin sei.

Verfahren:
Das Gericht holte ein anästhesiologisches Sachverständigengutachten ein. Dieses bestätigte, daß Opiate zur Schmerztherapie hätten verabreicht werden müssen. Der Gutachter konstatierte eine grobe Fehlerhaftigkeit in der postoperativen Versorgung. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, den der sachbearbeitende Rechtsanwalt von Ciper & Coll., Tobias Kiwitt jedoch für untersetzt hielt. Es kam sodann durch den konsequenten und engagierten Einsatz des alleinsachbearbeitenden Rechtsanwaltes Kiwitt eine deutlich über dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichsvorschlag liegende Regulierungssumme zustande. Diese liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Konstatiert ein gerichtlicher Gutachter eine grobe Fehlerhaftigkeit, gewinnt der Patient in der Regel den angestrengten Prozess. Dann geht es nur noch darum, eine angemessene Regulierungssumme zu finden. Oft schlägt ein Gericht eine bestimmte Summe vor, an die sich die Parteien sodann halten. Ist dieser Betrag jedoch als unzureichend anzusehen, so wie hier, sind die Prozessevertreter dazu gezwungen, auf einen höheren Regulierungsbetrag hinzuwirken, so Rechtsanwalt Tobias Kiwitt.


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