Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: 100.000,-Euro vor Landgericht Koblenz

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Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 100.000 € Schmerzensgeld wegen verspäteter Befunderhebung nach Sectio

Chronologie:

Die Klägerin wurde zwecks Einleitung einer Sectio in der Einrichtung der Beklagten stationär aufgenommen. Das Kind konnte gesund geboren werden; im Rahmen der Sectio kam es allerdings mutmaßlich zu einer iatrogenen Verletzung des Darms der Klägerin, welche zunächst unbemerkt blieb. Zeitlich unmittelbar nach der Sectio litt die Klägerin sodann unter starken Beschwerden: sie hatte extreme Bauchschmerzen, musste Erbrechen und hatte einen stark verhärteten Bauch. Abgesehen von der Verabreichung von Medikamenten gegen die Übelkeit wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Erst 5 Tage nach der Sectio wurde schließlich eine CT-Untersuchung durchgeführt, welche ein stark ausgeprägtes Entzündungsbild sowie eine akute Lebensgefahr der Klägerin zeigten. Unmittelbar nach Auswertung der Bilder wurde sodann eine Notfall-Operation eingeleitet. Aufgrund von Komplikationen wurde die Klägerin daraufhin intubiert und künstlich beatmet. Erst fast 2 Monate nach der durchgeführten Sectio konnte sie von der Intensivstation auf die Normalstation verlegt werden.


Verfahren:

Zunächst hat das Landgericht Koblenz hat die Angelegenheit mittels eines Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Da die mutmaßliche intraoperative Darmverletzung nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden konnte, ging es insbesondere um die Frage, ob die CT-Untersuchung früher hätte erfolgen müssen. Der Sachverständige bestätigte dies. Er erklärte, dass eine umfangreiche Untersuchung schon einen Tag früher bereits einen dringend behandlungsbedürftigen Befund gezeigt hätte. Die Behandlungsaussichten wären deutlich besser gewesen und das starke Leiden der Klägerin hätte früher beendet werden können. Der Sachverständige schätzt diesen Fehler als aus fachärztlicher Sicht nicht mehr nachvollziehbar, mithin als groben Behandlungsfehler, ein.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die Parteien vor Gericht geladen, wobei der Sachverständige noch einmal persönlich angehört wurde und sein schriftliches Gutachten vollumfänglich bestätigte. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien vor in Vergleichsverhandlungen zu gehen. Die Beklagtenseite schlug unserer Partei zunächst einen geringeren Betrag vor, welcher jedoch in umfangreichen Verhandlungen auf 100.000,00 € Schmerzensgeld zzgl. Rechtsanwaltskosten erhöht werden konnte.


Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Im vorliegenden Fall konnten viele Zeugen wie beispielsweise Verwandte oder Freunde der Klägerin ihren schlechten Gesundheitszustand in den Tagen nach der Sectio vor Gericht bestätigen. Auch wenn das Sachverständigengutachten von übergeordneter Bedeutung ist, so kann es doch für die Aufklärung des Sachverhaltes sehr hilfreich sein, Zeugen zu haben. Bis zur Terminierung vergehen in der Regel wenige Jahre, sodass es sinnvoll ist, seine Erinnerungen unmittelbar zu verschriftlichen, damit nichts in Vergessenheit gerät, erklärt Dr. DC Ciper LLM.





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