Arzthaftungsrecht - Fehlerhaft vorgenommene Lungenpunktion

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Landgericht Ulm - vom 06. Oktober 2013

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhaft vorgenommene Lungenpunktion, LG Ulm, Az. 6 O 119/13.

Chronologie:

Die Klägerin befand sich im Jahre 2011 wegen einer Lungenentzündung zur stationären Behandlung im Hause der Beklagten. Es erfolgte eine Punktierung der Lunge links. Im Rahmen des Eingriffs kam es behandlungsfehlerhaft zu einem Einstich in den Herzbeutel, was zu einer lebensbedrohlichen Situation der Klägerin führte. Sie musste mehrfach reanimiert werden und erlitt einen Sauerstoffmangel im Gehirn.

Verfahren:

Angesichts der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage hat das befasste Landgericht Ulm den Parteien angeraten, sich vergleichsweise zu einigen. Danach solle die Beklagtenseite der Klägerin eine pauschale Entschädigung von 45.000,- Euro zahlen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Das im Vorfeld der gerichtlichen Inanspruchnahme von der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht in Auftrag gegebene Gutachten hat bestätigt, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Trotz der eindeutigen Konstatierung lehnte jedoch die Versicherung der Beklagten die Anerkennung der Haftung bereits dem Grunde nach ab, stellt die allein sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist fest. Aus diesem Grunde musste die Klägerin gerichtliche Hilfe beanspruchen.


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