Arzthaftungsrecht in der Praxis: Kausalität Diagnosefehler

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Diagnosefehler als Behandlungsfehler

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn erhobene Befunde, wie z. B. Röntgenaufnahmen oder Krankheitserscheinungen (z. B. Bauchschmerzen), fehlbewertet werden. Diese Fehlbewertung führt dann im Ergebnis dazu, dass entweder eine falsche Behandlung erfolgt oder zwingende weitere Diagnostik oder Behandlung unterlassen wird, sodass die richtige Behandlung erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.

Der Diagnosefehler führt zur Umkehr der Beweislast, wenn der Arzt den Patienten bewusst, leichtfertig oder durch groben Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst in Gefahr gebracht hat, deren Folgen nun nicht mehr mit Sicherheit aufgeklärt werden können (BGH VersR 1968, 1156). Jedoch rechtfertigen nur fundamentale Diagnoseirrtümer den Vorwurf eines schweren Behandlungsfehlers mit den entsprechenden beweisrechtlichen Konsequenzen. Irrtümer bei der Diagnose kommen in der täglichen Praxis relativ häufig vor. Sie sind oftmals nicht einmal die Folge eines vorwerfbaren Versehens des Arztes. Die Symptome einer Erkrankung sind nicht immer eindeutig, sondern können auf die verschiedensten Ursachen hinweisen, sodass dem Arzt ein Vorwurf nicht ohne weiteres zu machen ist.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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