Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Landgericht Leipzig!

  • 1 Minuten Lesezeit

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Leipzig
Fehlbehandeltes Trauma der rechten Hand nach Verkehrsunfall, LG Leipzig, Az.: 7 O 1019/14

Chronologie:

Die Klägerin erlitt im Mai 2013 einen Verkehrsunfall, bei dem sie sich unter anderem Verletzungen an der rechten Hand zuzog. Diese Verletzungen sind von der Beklagtenseite nicht diagnostiziert worden. Die Hand hätte unmittelbar nach dem Unfall operiert werden müssen. Seither leidet sie unter nachhaltigen Funktionsbeeinträchtigungen der Hand.

Verfahren:

Das Landgericht hat ein fachmedizinisches Gutachten zu dem Vorfall erstellen lassen. Der Gutachter bemängelt eine zeitnahe Diagnosestellung, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich anriet. Zuzüglich zu den vorprozessual bereits gezahlten 7.000,- Euro solle die Beklagtenseite weitere 7.000,- Euro anweisen. Die Regulierungssumme beträgt daher 14.000,- Euro. Auf diesen Vergleich haben sich die Parteien eingelassen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Nicht immer verweigern Haftpflichtversicherer der Ärzte im vorprozessualen Bereich vollständig die Regulierung, sondern bieten einen Betrag an, der allerdings untersetzt erscheint, so wie im vorliegenden Fall. Auch in derartigen Fällen ist eine gerichtliche Inanspruchnahme erforderlich, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema