Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Bremen

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Armplexuslähmung anlässlich Geburtsvorganges, 200.000,- Euro, LG Bremen, Az.: 3 O 1357/13

Chronologie

Die Klägerin war mit ihrem vierten Kind schwanger. Sie wünschte eine Hausgeburt, anlässlich derer es infolge einer Schulterdystokie zu einer Plexuslähmung des rechten Armes kam. Die Klägerin selber erlitt u.a. einen Dammriss.

Verfahren

Das Landgericht Bremen hat den Vorfall mittels eines medizinischen Fachgutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Sachverständige neben weiteren Punkten fest, dass es zu einer extremen Abweichung zwischen dem Schätzgewicht und dem tatsächlichen Gewicht des Kindes gekommen sei. Diese sei auch nicht erklärlich und es handele sich um einen groben Behandlungsfehler. Das Gericht hat die Beklagte sodann dem Grunde nach zur Zahlung der immateriellen und materiellen Ansprüche verurteilt. Die Gesamtschadenposition liegt im Bereich von 200.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Gegen diese Entscheidung kann die Beklagte noch in Berufung gehen, was angesichts der ausführlichen und widerspruchsfreien Ausführungen des Sachverständigen jedoch eher unwahrscheinlich ist. Die Höhe der Gesamtentschädigung wird das Gericht noch festlegen, so RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel Fachanwalt für Medizinrecht tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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