Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Mediationsverfahren Niederrhein: Hypoxischer Hirnschaden mit geistiger und körperlicher Schwerstschädigung anlässlich Geburtsvorgang, 2,3 Millionen Euro Regulierungssumme

Chronologie

Das betroffene Kind erlitt im Rahmen der Geburt einen hypoxischen Hirnschaden, der zu einer schweren geistigen und körperlichen Schädigung führte. Der Geschädigte ist nunmehr zu hundert Prozent rund um die Uhr auf fremde Hilfe angewiesen. Fachmedizinische Gutachter bezeichneten den Geburtsablauf als grob fehlerhaft.

Verfahren

Nachdem die langwierigen außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Versicherer der Schädigerseite nicht zum Erfolg führten, einigten sich die Parteien auf die Vornahme eines sogenannten Mediationsverfahrens. Dieses wurde von zwei versierten Juristen, einem Vorsitzenden Richter einer Arzthaftungskammer sowie einem Vorsitzenden Richter eines Arzthaftungssenats geführt. Im Ergebnis einigten sich die Parteien sodann im Rahmen dieses Mediationsverfahrens auf eine pauschale Regulierungssumme in Höhe von 2,3 Millionen Euro sowie die Zahlung der Mediations- und Anwaltskosten durch den Versicherer der Schädigerseite.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Eine Mediation stellt ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts dar. In der vorliegenden Sache bot sich dieses Verfahren zur Vermeidung eines umfangreichen, langwierigen Arzthaftungsprozesses ausdrücklich für die beiden Parteien an. Im Übrigen führte es zur Entlastung der Gerichtsbarkeit, stellt RA Dr. D. C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, klar.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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