ASPECTA Lebensversicherung AG in nachteilhafter Lage

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Die ASPECTA Lebensversicherung AG befindet sich gegenüber vielen Versicherungsnehmern in einer rechtlich nachteilhaften Position. Denn noch Jahre nach Vertragsschluss sind tausende Kunden der ASPECTA Lebensversicherung AG noch dazu berechtigt, den Widerspruch bezüglich des Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages auszuüben. Die Widerspruchsfrist, begann aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen nach Ansicht des EuGH sowie des BGH bei 60 % aller zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Verträge nie an zu laufen. Deswegen kann der betroffene Kunde den Versicherungsverträgen faktisch „ewig“ widersprechen. Durch diese Konstellation entsteht für den Versicherungsnehmer ein enorm wertvoller Vorteil, welcher für diesen zu signifikanten Ersparnissen führen kann.

Widerspruchsrecht birgt enorme Vorteile

Mittels Widerspruch kann der Kunde sich frühzeitig von dem mit der ASPECTA Lebensversicherung AG abgeschlossenen Vertrag trennen. Viele Kunden sind insbesondere mit den Lebensversicherungsverträgen welche zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden sind unzufrieden, da viele dieser Verträge für den Verbraucher heute ein Verlustgeschäft darstellen. Das liegt daran, dass viele Verträge in diesem Zeitraum nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen worden sind. Dabei erhielt der Kunde wichtige Vertragsdokumente, sowie Geschäftsbedingungen erst nach er Vertragsunterzeichnung per Post. Der Verbraucher konnte sich somit mehrere Tage lang nicht über das Ausmaß der eingegangenen Verbindlichkeit in Kenntnis setzen. Dieses Modell wurde aufgrund dessen im Jahr 2008 als unzulässig erklärt. Ein weiterer Grund liegt darin, dass viele Versicherungen – auch die ASPECTA Lebensversichersicherung AG die Verträge an einen Fonds gebunden haben. Dabei wurde die Versicherungssumme an riskante Finanzgeschäfte gekoppelt, womit schnell hohe Rendite erzielt werden sollen. Jedoch wurde dieses Versprechen aufgrund der Entwicklungen des Finanzmarktes nicht eingehalten – der Vertrag entpuppte sich als Verlustgeschäft für den Versicherungsgeber. Eine frühzeitige Loslösung aus dem Vertrag mit der ASPECTA Lebensversicherung AG durch eine Kündigung stellte sich für den Verbraucher als sinnlos dar, da der von dem Versicherungsgeber auszuzahlende sog. Rückkaufwert sehr viel niedriger ist als die bereits gezahlten Beiträge Bei einem Widerspruch werden die gesamten erbrachten Leistungen jedoch vollständig zurückabgewickelt, und demnach auch abzüglich eines Verwaltungsbetrages vollständig zurück.

ASPECTA Lebensversicherung AG verantwortet Missstände selbst

In der Vergangenheit verwendete die ASPECTA Lebensversicherung AG tausende fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Grundsätzlich ist jeder Versicherungsgeber von Gesetzes wegen an besondere Vorgaben hinsichtlich der Belehrung über das Widerspruchsbelehrung gebunden welche oftmals nicht eingehalten worden sind. Nach dem Deutlichkeitsgebot ist ein den Verbraucher regelmäßig vollständig, eindeutig und präzise über das ihm zustehende Widerspruchsrecht zu belehren. Jedoch hat die ASPECTA Lebensversicherung den Verbraucher nicht über die Form eines etwaigen Widerspruches aufgeklärt. Insbesondere wurde der Verbraucher nicht darüber informiert, dass der Widerruf in Textform zu erfolgen hat. Dies stellt einen Fehler dar, weswegen dem Verbraucher ein „ewiges“ Widerspruchsrecht zusteht.

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