ATE Bank – Immobiliendarlehensverträge jetzt noch ablösen!

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Noch bis 21. Juni vom Zinsniveau profitieren!

Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen sind nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts in vielen Fällen ungültig. Hintergrund ist die mangelhafte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch Rechtsabteilungen von Banken wie der ATE Bank.

Insbesondere den Anforderungen des gesetzlichen Deutlichkeitsgebots könnten die Belehrungstexte oftmals nicht entsprechen, so der BGH. So sei dem Schutz des Verbrauchers, dem die Verpflichtung der Kreditinstitute vom 1. November 2002 dienen sollte, nicht genügend Rechnung getragen, urteilte der Bundesgerichtshof bereits mehrfach.

Für Darlehensnehmer äußerst erfreulich: Ist eine Widerrufsbelehrung ungültig, kann der zugehörige Vertrag noch nach Jahren widerrufen werden. Da Liquidität momentan historisch günstig ist, bietet sich Darlehensnehmern die attraktive Chance, ihre alten Verträge zu den aktuell marktüblichen Konditionen umzuschulden und tausende Euro an Zinsen zu sparen. Denn im Widerrufsfall fällt zudem die für die Kündigung vorgesehene teure Vorfälligkeitsentschädigung nicht an. Diese, im europäischen Vergleich in Deutschland besonders hohe Strafzahlung, soll einen Ausstieg vor Fälligkeit im Normalfall finanziell unattraktiv machen. Für Darlehensnehmer kann sich eine Ablösung deutlich lohnen, tausende Euro an Zinsersparnis sind drin!

Gesetzesänderung beendet „ewiges” Widerrufsrecht zum 21. Juni.

Der Widerruf tausender laufender Immobiliendarlehensverträge ist für Banken sehr unbequem. Die Kreditinstitute sehen sich mit schwer kalkulierbaren Zinsausfällen konfrontiert.

Offenbar hat die Politik bereits dem wachsenden Druck der Finanzlobby stattgegeben und geregelt, dass der massive finanzielle Schaden bei den Kreditinstituten eine deutliche zeitliche Begrenzung erfährt. Nach neuer Rechtslage erlischt das bisher „ewige“ Widerrufsrecht zum 21. Juni des Jahres.

Offiziell wird die Gesetzesänderung mit einem öffentlichen Bedürfnis nach mehr Rechtssicherheit begründet, welche auch im Interesse der Verbraucher sei. Faktisch wird hier aber ganz grundlegend in die Rechte der Darlehensnehmer eingegriffen und ihr Handlungsspielraum erheblich verkürzt. Nachvollziehbare Gründe, außer den Interessen von Banken an einem kalkulierbaren Schaden, sehen wir dafür kaum – dennoch müssen sich Darlehensnehmer beeilen.

Auch Ihr Vertrag mit der ATE Bank kann noch fristgerecht widerrufen werden!

Viele Verträge der ATE Bank enthalten fehlerhafte Belehrungen. Vermehrt auftretende Fehler sind Anhaltspunkte für eine Widerrufsbarkeit der Verträge. Sollten Sie die im Folgenden dargestellten Fehler in Ihren Unterlagen finden, zögern Sie nicht uns umgehend zu kontaktieren. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung ist ein zeitnahes Handeln unerlässlich!

Fehlender Rahmen um den Belehrungsteil der Widerrufsformulare der ATE Bank

Der Gesetzgeber sieht zur optischen Hervorhebung des regelmäßig in den übrigen Vertragstext eingebetteten Widerrufsteils einen Rahmen um diesen vor. Diese Vorgabe wird von der ATE Bank ihren Belehrungen nicht realisiert. Warum diese einfach umzusetzende Vorgabe nicht verwirklicht wird, welche der Übersichtlichkeit des gesamten Vertrags und insbesondere der Erkennbarkeit der Widerrufsbelehrung dient, ist nicht nachvollziehbar und benachteiligt den Darlehensnehmer.

Verzicht auf Zwischenüberschriften in Widerrufsbelehrungen ATE Bank

Die ATE Bank verzeichnet weiterhin auf die gesetzlich vorgesehenen Zwischenüberschriften und überschreibt ihre Belehrungen lediglich pauschal mit „Widerrufsrecht“. Das ist nicht nur der Übersichtlichkeit abträglich, sondern erschwert dem Darlehensnehmer auch das Verständnis der Belehrung.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerruf Ihres Darlehens bei der ATE Bank durch unsere Experten

Als im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts erfahrene Rechtsanwälte, sind wir zuversichtlich Ihnen schnell und unkompliziert helfen zu können. Ein Widerruf bietet die äußerst attraktive Chance auf finanzielle Vorteile durch Umschuldung. Gleichzeitig sollte er stets mit rechtlichem Sachverstand angegangen werden. Eigenmächtig handelnden Darlehensnehmern drohen vermeidbare Nachteile.

Wir bieten eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Kontaktieren Sie uns umgehend!

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen was die Rechtsdurchsetzung kostet
  5. Wir sagen Ihnen wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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