Jetzt Immobiliendarlehensverträge bei der Deutschen Bank widerrufen!

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Jetzt Immobiliendarlehensverträge bei der Deutschen Bank widerrufen!

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ganz Deutschland

Nach Rechtsprechung des Bundesgerichthofes sind tausende Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen fehlerhaft. Gemäß dem Gesetz vom 1. November 2002, das die entsprechenden europäischen Richtlinien umsetzt, sind die Banken verpflichtet, ihre Kunden eindeutig und unmissverständlich über das Widerrufsrecht zu informieren. Ansonsten verstoßen sie gegen das verlangte „Deutlichkeitsgebot“ und bei diesem Fall steht den Kunden ein „ewiges“, unbefristetes Widerrufsrecht zu.

Dieser gewährleistete Verbraucherschutz bietet den Darlehensnehmern die Möglichkeit, aus ihren lästigen Verträgen auszuscheiden, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, die in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten in eine treuere Vertragsstrafe umgewandelt ist. Sie haben dadurch die große Chance, neue Verträge abzuschließen und von den aktuellen niedrigen Zinsen zu profitieren.

Ende des „ewigen“ Widerrufsrechts wahrscheinlich im Juni 2016

Die Kreditinstitute sind, wie erwartet, nicht zufrieden mit der unbefristeten Widerrufbarkeit und ihr Lobbyismus gegen diesen Rechtsschutz beginnt, Früchte zu tragen. Der Bundestag wird wahrscheinlich eine Gesetzesänderung verabschieden, um das Widerrufrecht zu beschneiden. Demgemäß wird das Widerrufsrecht voraussichtlich am 21. Juni 2016 erlöschen. Darlehensnehmer sollen sich also beeilen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auch bei der Deutschen Bank

Belehrungen, die die Deutsche Bank im Jahr 2002 ausgegeben hat, enthalten unserer Ansicht nach Abweichungen und können potentiell zu ihrer Widerrufbarkeit führen. Selbstverständlich können Belehrungen auch aus anderen Jahren mangelhaft und damit widerrufbar sein.

Deutsche Bank macht Fristbeginn von unzulässigen Voraussetzungen abhängig

Die von der Deutschen Bank angegebene Widerrufsbelehrung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen über den Fristbeginn. Laut § 355 Abs. 2 BGB und § 187 BGB beginnt die Frist, den Tag nach dem Zugang der Belehrung zu laufen. Allerdings, macht die oben erwähnte Belehrung den Fristbeginn von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig, nämlich von dem Zugang einer Vertragsurkunde oder des schriftlichen Vertragsantrages. Diese Formulierung verursacht bei dem Darlehensnehmer Unklarheiten und er kann nicht unmissverständlich den Fristbeginn erkennen.

Deutsche Bank gibt keine Hinweise auf die Verbraucherrechte nach der Ausübung des Widerrufsrechts

Die Belehrung soll die Kunden über die Rechtsfolgen des Widerrufsrechts informieren, das heißt über die sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten. Wenn die Widerrufsinformation sich nur auf die Pflichten beschränkt, dann ist die Belehrung fehlerhaft. Die von der Deutschen Bank ausgegebene Belehrung informiert die Kunden über ihre Pflicht, die empfangene Leistung zurückzuzahlen. Sie unterlässt es aber den Kunden über ihre Rechte zu belehren. Dadurch sind die Vorteile des Widerrufs den Darlehensnehmern nicht bewusst und er lässt sich abschrecken, von seinem Recht Gebrauch zu machen.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Prüfung Ihrer Unterlagen durch Experten

Darlehensnehmer der Deutschen Bank sollen ihre Vertragsunterlagen von Experten prüfen lassen. Kreditwiderruf ist kompliziert und ein zuverlässiges Vorgehen gegen Banken kann nur durch spezialisierte Rechtsanwälte erfolgen. Bei Werdermann | von Rüden bieten wir Ihnen als ersten Schritt eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Unterlagen an und danach können wir Ihnen eine seriöse Rechtsberatung über die Erfolgschancen jedes Einzelfalles liefern.

Unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts gewährleistet Ihnen einen sicheren Weg aus alten Verträgen und öffnet Ihnen die Möglichkeit, von neuen Konditionen zu profitieren. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet.


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