Atomic Fundvest – Vorsicht

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atomicfundvest.ltd ist eine weitere Handelsplattform am Markt, bei der Anleger vorsichtig sein sollten.

Auf der Homepage wird beschrieben, dass Atomic Fundvest echte Partner sei, sowohl mit seinen Kunden und intern und es ein geschlossenes Team von erfahrenen Fachleuten gibt, die darauf abzielen, die Bereitstellung der Dienste mit einem Standard von Exzellenz und voller Transparenz zur Verfügung zu stellen.

Auch wird erwähnt, dass man für die Handlungen verantwortlich sei und sich zur Aufrechterhaltung der höchsten ethischen, moralischen und professionellen Standards verpflichten würde.

Angeboten werden u. a. Forex-Anlagen und ein Handel in Kryptowährungen.

Aber fehlende Genehmigung der BaFin für Atomic Fundvest

Das Angebot von Forex-Geschäften oder auch ein Handel in Kryptowerten gegenüber deutschen Anlegern stellen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dar. So kann es sich beispielsweise um einen Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handeln.

Eine dafür nötige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Plattform bzw. deren Betreiber existiert nach unserer Kenntnis nicht. Die Plattform bzw. deren Betreibergesellschaft wird auch nicht von der BaFin reguliert bzw. beaufsichtigt.

Weitere Aspekte zur Achtsamkeit

Sofern man Wertpapierdienstleistungen oder Anlagen anbietet, muss man auf seiner Webseite auch ein Impressum vorweisen können. Dies fehlt aber auf der Internetseite von Atomic Fundvest. Auch wird eine Gesellschaft, die die Plattform betreibt, nicht genannt.

Die angebotenen Anlagen sind auch mit hohen Risiken verbunden. Anleger sollten daher auch vorsichtig sein, wenn ihnen hohe Renditen versprochen werden, ohne dass sie über Risiken aufgeklärt werden.

Ein Warnsignal ist zum Beispiel auch, wenn Sie keine Auszahlungen erhalten.

Optionen für Anleger von Atomic Fundvest

Für Anleger, die Gelder bei Atomic Fundvest investiert haben, können sich Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, etwa gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG wegen des unerlaubten Betreibens von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ergeben.

Falls Sie eine Geschäftsbeziehung mit Atomic Fundvest eingegangen sind und Probleme haben, können Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für Ihre Fragen ansprechen, insbesondere auch, um rechtliche Optionen zu klären, das eingezahlte Kapital wieder zu erhalten.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 12.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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