Attest einreichen Pflicht?

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Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber ein ärztliches Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen?

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er dem Arbeitgeber gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFGZ) spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber ist demgegenüber berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon früher zu verlangen, § 5 Abs. 1 S. 3 EFGZ. Ob es hierzu einer Begründung oder eines besonderen Verhaltens des Arbeitnehmers bedarf, ist bislang unter Juristen umstritten.

Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln vom 14.09.2011, Az.: 3 Sa 597/11

Ausgangslage

Eine Arbeitnehmerin meldete sich für den Tag bei ihrem Arbeitgeber krank, für den sie zuvor vergeblich eine Dienstreise beantragte hatte. Der Arbeitgeber forderte die Arbeitnehmerin daraufhin auf, künftig am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest beizubringen. Hiergegen wandte sich die Arbeitnehmerin und machte in dem vom Landesarbeitsgerichts Köln zu entscheidenden Fall geltend, die Aufforderung des Arbeitgebers sei sachlich ungerechtfertigt.

Entscheidungsgründe

Das sieht das Landesarbeitsgerichts Köln (LAG) anders. Das LAG hat sich gegen das Bestehen eines besonderen Anlasses ausgesprochen und entschieden, dass der Arbeitgeber die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag ohne Begründung verlangen kann. Diese Arbeitgeberentscheidung kann vom Gericht auch nicht auf „billiges Ermessen" hin überprüft werden. Einzig und alleine sind die allgemeinen gesetzlichen Schranken der Willkür und des Verbots diskriminierenden Verhaltens einzuhalten.

Kommentar

Monika Korb, Rechtsanwältin bei KBM Legal in Köln und Düsseldorf im Bereich Arbeitsrecht, führt hierzu aus: Da die Arbeitnehmerin gegen das Urteil Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) eingelegt hat, dürfte mit Spannung zu erwarten sein, inwieweit das BAG die Voraussetzungen der vor dem dritten Kalendertag vorzulegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung festlegen wird. Sowohl für den Arbeitgeber, als auch für die Arbeitnehmer ist im Alltag entscheidend und wichtig zu wissen, ob bereits ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag eingeholt und vorgelegt werden muss.


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