Auch das Verschieben der Handy-Karte während der Fahrt ist verboten

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Mit einem neuen Urteil wird das sog. Handy-Verbot im Straßenverkehr weiter ausgedehnt:

Ein Autofahrer fuhr mit seinem Pkw im Stadtbereich und wollte über seine eingebaute Freisprecheinrichtung telefonieren. Da diese nicht ordnungsgemäß funktionierte, nahm der Betroffene während der Fahrt den Hörer seines Autotelefons auf und schob die Telefonkarte hin und her, um das Autotelefon funktionstüchtig zu machen. Ungeachtet des Umstandes, ob der Fahrer dann tatsächlich mit dem Gerät in der Hand telefonierte, bestätigte das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss vom 23.01.2007 (Az. 2 Ss OWi 25/07) nun, dass schon dieses Aufnehmen des Telefons und das Hin- und Herschieben der Telefonkarte eine verbotene Nutzung im Sinne von § 23 Abs.1a StVO darstelle.

Auch wenn die Entscheidung im konkreten Einzelfall bei näherer Prüfung richtig erscheint, wurde ein weiterer Baustein für eine sehr ausufernde und nach meiner Meinung teilweise zu weit gehende Rechtsprechung in diesem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts gesetzt (vgl. hinsichtlich sonstiger Fälle meinen weiteren Anwaltstipp auf dieser Seite "Das Handy-Verbot am Steuer - was ist erlaubt und was nicht?"). Nachdem weiterhin zahlreiche Rechtsfragen ungeklärt sind, ist im Einzelfall zu empfehlen, sich bei einem kompetenten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.

Dr. jur. Sven Hufnagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte

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Der Verfasser ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und als solcher überwiegend im Bereich des zivilen Verkehrsrechts (Unfallregulierung, Probleme beim Kfz-Kauf), Ordnungswidrigkeitenrechts und Verkehrsstrafrechts tätig. Er hat sich mit dem obigen Thema intensiv beschäftigt und selbst einen umfassenden Fachartikel hierzu in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2006, S.3665-3670) veröffentlicht.

Eine Rechtsberatung wird mit den vorstehenden Ausführungen nicht erteilt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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