Auch ein Schreiben der Kanzlei brandt.legal für Herrn Maximilian Größbauer erhalten?

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Rechtsanwalt Kempcke

Mir wurde ein Schreiben der Kanzlei brandt.legal für Herrn Maximilian Größbauer wegen Auskunftserteilung und Schadenersatz (Art. 15, 82 DSGVO) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch so ein Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.


Zu den Auskunftsanfragen von Maximilian Größbauer:


Herr Maximilian Größbauer hat sich in der Vergangenheit mit einer größeren Anzahl von Auskunftsanfragen ein Unternehmen gewandt. Über die entsprechenden Fälle hatte ich hier bereits berichtet:


Auch eine Auskunftsanfrage von Maximilian Größbauer erhalten? Ich berate Sie.


Sofern die Auskunftsanfragen nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet worden sind, hat Herr Maximilian Größbauer sich in der Vergangenheit sodann über die Kanzlei brandt.legal nochmals an die Unternehmen gewandt und weitergehende Ansprüche geltend gemacht.


Zu dem mir vorliegenden Schreiben:


In dem mir vorliegenden Schreiben wird zunächst der folgende Vorwurf erhoben:


„Ihr Haus ist dem Auskunftsersuchen unseres Mandanten nicht nachgekommen.


(…)


Sie haben vorliegend gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, weil Sie das Auskunfts- und Datenkopierecht unseres Mandanten missachtet haben.“


Zu den Forderungen in dem Schreiben:


Mit dem Schreiben werden sodann die folgenden Forderungen geltend gemacht:


  • Zunächst wird nochmals zur Auskunftserteilung aufgefordert. In diesem Zusammenhang wird auch dazu aufgefordert, eine Kopie sämtlicher verarbeiteter Daten zur Verfügung zu stellen.
  • Des Weiteren wird zur Zahlung einer Geldentschädigung von 1.000,00 Euro aufgefordert.
  • Im Übrigen wird noch zur Zahlung vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 719,95 Euro aufgefordert.

Zur Begründung der Geldentschädigung wird unter anderem ausgeführt:


„Unser Mandant hat gemäß Art. 82 DSGVO gegen Ihr Haus einen immateriellen und einen materiellen Schadensersatzanspruchs.


(…)


Zum einen hat unser Mandant eine Einschränkung in seinen Rechten erfahren.


(…)


Ferner hat unser Mandant einen Kontrollverlust erlitten.


(…)


Zudem hat unser Mandant durch das dargelegte datenschutzwidrige Vorgehen Ihres Unternehmens ein emotionales Ungemach erfahren müssen.“


Meine Einschätzung:


Über eine Auskunfterteilung soll den betroffenen Personen eigentlich eine Kontrolle ermöglicht werden, in welchem Umfang und in welcher Weise ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Im Hinblick auf das nach meiner Auffassung systematische Vorgehen von Herrn Maximilian Größbauer bestehen meiner Meinung nach allerdings recht klare Anhaltspunkte dafür, dass es ihm weniger um datenschutzrechtliche Anliegen geht, als vielmehr darum, über die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Einnahmen zu generieren.


Wenn ein datenschutzrechtliches Auskunftsersuchen aus sachfremden Gründen gestellt wird, kann ein sogenannter Rechtsmissbrauch vorliegen. Da die Ausnutzung einer formalen Rechtsposition in missbräuchlicher Weise unzulässig ist, kann einem solchen Auskunftsersuchen der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden. Ob dieser Einwand gegen die Auskunftsersuchen und gegen die Zahlungsansprüche von Herrn Maximilian Größbauer erhoben werden kann, ist bislang allerdings noch nicht abschließend geklärt.


Meine Empfehlungen:


  1. Leisten Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlungen.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) bei Internetrecht-Rostock.de unter anderem zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch Post erhalten?


Wenn Sie auch eine Auskunftsanfrage von Maximilian Größbauer oder ein Schreiben der Kanzlei brandt.legal erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
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Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

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